Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
CURAVIVA, die KKAK und senesuisse unterstützen die Regelung. CURAVIVA regt zudem eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung der kantonal festgelegten Pflege- und Heimkosten sowie der kantonal bestimmen EL-Obergrenzen für Heimkosten an. Auch senesuisse wünscht eine gesetzliche Verankerung, wonach die von den Kantonen festgelegten Tagestaxen gegenseitig anzuerkennen sind.
Übrige FER und Municipalité de Lausanne stimmen zu.
3.4.4 Zugriff der EL-Stellen auf das zentrale Rentenregister
Den EL-Stellen wird der Zugriff auf das zentrale Rentenregister ermöglicht.
Sämtliche Vernehmlassungsteilnehmende, die sich dazu äussern, stellen sich hinter den Vorschlag.
Kantone, Parteien, Behörden, Verbände
Die vorgesehene Massnahme wird von zahlreichen Kantonen begrüsst (ZH, BE, LU, UR, OW, NW, FR, BS, BL, GR, AG, TG, TI, VD, NE, JU). Diese Möglichkeit sei wichtig und sinnvoll. Zustimmend äussern sich ferner die
SODK/FDK/GDK, die BDP, der SSV, SAV/economiesuisse, der Bauernverband, der SGB und Travail.Suisse. Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende
PS, der SSR und VASOS sind damit einverstanden.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
CURAVIVA, die IVSK, die KKAK und senesuisse begrüssen die Massnahme. Damit könne Missbräuchen ein Riegel geschoben werden, begründet senesuisse.
Übrige
FER und Municipalité de Lausanne begrüssen den Vorschlag.
3.4.5 Qualität der Verfahrensabläufe
Bei mangelhafter Durchführung der EL können die Beiträge des Bundes an die Verwaltungskosten gekürzt werden.
Die vorgeschlagene Sanktionsmöglichkeit stösst auf einigen Widerstand. Eine überwiegende Mehrheit der Kantone, die FDP, die SODK/FDK/GDK,