Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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SAV/economiesuisse, CURAVIVA, die IVSK, die KKAK, die Arbeitgeber Banken und Municipalité de Lausanne lehnen die Schaffung dieser neuen Rechtsgrundlage entschieden ab. Zustimmend lässt sich etwa der SGV, der Bauernverband, der SGB, Travail.Suisse sowie einige Behindertenorganisationen vernehmen.

Kantone

ZH, UR und AG bejahen generell die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Durchführung.

Zahlreiche Kantone (BE, LU, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, BS, BL, AR, SG, GR

TI, VD, VS, NE, GE, JU) lehnen die Schaffung dieser neuen Rechtsgrundlage entschieden ab. Sie erachten diese als ungebührlichen Eingriff in die heute gut funktionierende Durchführung in den Kantonen. Als Argumente für die Ablehnung werden etwa genannt:

- Die Aufsicht über die Verfahrensabläufe der EL-Stellen liegt in der Kompetenz der Kantone; es ist Sache der kantonalen Aufsichtsgremien, bei Missständen geeignete Auflagen und Sanktionen zu erlassen.

- Kürzung der Bundesgelder ist untaugliches Mittel, eine raschere Fallbehandlung zu erreichen.

- Bestehendes Weisungsrecht des BSV genügt.

- Widerspricht der im Rahmen der NFA geregelten Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen.

- Doppelspurigkeit bei den Absichten des Bundesrates bezüglich Aufsicht in der 1. Säule (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule).

- Unnötiger administrativer Zusatzaufwand für alle betroffenen Parteien ohne entsprechenden Mehrwert.

Die Zielsetzung, dass eine Person in der Regel nicht länger als 3 Monate auf die ihr zustehenden Leistungen warten muss, wird von OW unterstützt, während LU darauf hinweist, dass diese Frist oft unzureichend sei (Einholung von Akten etc.) und auch Bevorschussungen oftmals schwierig, weil nicht annähernd quantifizierbar. VS verlangt, dass der Bund sich an den administrativen Kosten beteiligt, die mit den verschiedenen vorgeschlagenen Änderungen entstehen.

Politische Parteien und Parteigruppierungen

Zustimmend ist die BDP. Die FDP lehnt diese Sanktionsmöglichkeit des Bundes als völlig unnötig ab; die Kantone sollen und können selber entscheiden.

Behörden und verwandte Institutionen

Die SODK/FDK/GDK lehnen den Vorschlag ab. Seit der NFA sei die Beteiligung des Bundes an den Verwaltungskosten festgelegt. Wenn nun der Bund seinen Beitrag einseitig kürzen könne, widerspreche dies der NFA.