Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete
Der SSV erachtet eine solche Kürzung nur als gerecht, wenn bei der Klärung des Leistungsanspruchs neben dem zeitlichen Aspekt auch qualitative Aspekte berücksichtigt würden.
Spitzenverbände der Wirtschaft
Der SGV, der Bauernverband, der SGB und Travail.Suisse begrüssen den Vorschlag.
Auf Ablehnung stösst diese Massnahme bei SAV/economiesuisse, da diese bestenfalls verwaltungskostentreibend wäre, weil bei kleinsten Engpässen sofort zusätzliches Personal rekrutiert werden müsste. Damit die effektiv Berechtigten schneller zu ihrer Leistung kämen, müssten andere Anreize gesetzt werden, etwa die Einführung einer Vermögensschwelle.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende
Sämtliche Vernehmlassungsteilnehmende dieser Kategorie, die sich dazu äussern,
begrüssen diese Massnahme (AGILE, Inclusion Handicap, PI, Procap. PS, Pro
Raris, SPV). Es wird u.a. erwähnt, dass die Bearbeitung von EL-Gesuchen in einigen Kantonen heute tatsächlich viel zu lange dauere.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
CURAVIVA, die IVSK und die KKAK lehnen den Vorschlag ab. Die Konferenzen begründen dies wie die Kantone.
Übrige
FER und avenir social stimmen zu.
Arbeitgeber Banken und Municipalité de Lausanne lehnen ab (zu strikte Lösung).
3.5 Weitere Bestimmungen
3.5.1 Mietwert
Die Anrechnung des Mietwertes einer Liegenschaft bei den Ausgaben wie bei den Einnahmen wird ausdrücklich geregelt.
Der SSR und VASOS stimmen den Änderungen zu, pro mente sana association romande lehnt die Präzisierung ab, weil sie psychisch kranke Personen, die oft drei Monate oder länger in einem Krankenhaus verbringen müssen, wenn ihre Angehörigen erschöpft sind, benachteiligen könnte.