Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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energiewirtschaftliche Entwicklung in den Nachbarländern, Energiepolitik der EU, Stand der ENTSO-E Netzplanung, Strommarktdesign, Weltmarktenergiepreise). Im Szenariorahmen sollen die wichtigsten Parameter aufgenommen werden, welche die Lastflüsse und die spätere Netzmodellierung entscheidend beeinflussen. Dazu gehören in aggregierter Form: Die installierte Leistung aller Kraftwerke in der Schweiz, Jahresstromverbrauch und -höchstlast in der Schweiz, CO2- und Brennstoffpreisentwicklung sowie Kapazitäten der grenzüberschreitenden Übertragungsleitungen (Grenzkuppelstellen). Daneben gibt es weitere Annahmen, Vorgaben und Parameter, wie etwa technische Lebensdauer, Wirkungsgrad und CO2-Ausstoss von Kraftwerken, Netzverluste, Wechselkurs und Zinssätze, welche für die spätere Modellierung der Lastflüsse vorgegeben werden müssen. Das BFE zieht bei der Erarbeitung die Kantone, die nationale Netzgesellschaft Swissgrid, die übrigen Netzbetreiber und weitere Betroffene angemessen mit ein. Diese haben demensprechend die Pflicht, dem BFE die dafür notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Mit Absatz 2 wird definiert, dass im Szenariorahmen mindestens drei Szenarien abzubilden sind, welche jeweils wahrscheinliche energiewirtschaftliche Entwicklungen aufzeigen und sich ausreichend voneinander unterscheiden. Randszenarien werden nicht berücksichtigt. Das Leitszenario zeigt die wahrscheinlichste Entwicklung auf. Die Szenarien decken einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab. Gestützt auf das Leitszenario ist zudem mindestens ein Szenario für einen Zeitraum von weiteren 10 Jahren zu entwickeln, so dass zumindest ein Szenario 20 Jahre in die Zukunft blickt. Damit soll eine Einordnung in längerfristige Entwicklungen ermöglicht werden.

Gestützt auf Absatz 3 obliegt dem Bundesrat die Genehmigung des Szenariorahmens mit einem (nicht anfechtbaren) Bundesratsbeschluss.

Gemäss Absatz 4 wird der Szenariorahmen vom BFE alle fünf Jahre überprüft und nachgeführt. Mit der Zeitspanne von fünf Jahren wird einerseits dem Bedürfnis nach einer gewissen Planungssicherheit Rechnung getragen, andererseits sollen wesentliche Änderungen der Verhältnisse zeitnah in den Szenariorahmen einfliessen können, damit dieser stets eine möglichst realitätsnahe Planungsgrundlage bildet. Ausserdem werden mit dem Grundsatz des fünf-Jahres-Rhythmus die bisher üblichen Planungsrythmen der Branche bezüglich der Netz-, Investitions- und Finanzierungsplanung berücksichtig sowie eine Verbindung zum Monitoring geschaffen, wie es in der Botschaft zum Massnahmenpaket ES 2050 vorgeschlagen wird (Beurteilung der Massnahmen alle fünf Jahre gemäss Art. 61 Abs. 3 EnG)95.

Der Bundesrat kann bei ausserordentlichen Entwicklungen eine vorgezogene Überprüfung und Nachführung des Szenariorahmens anordnen. In diesem Fall fängt ab dem Zeitpunkt der vorgezogenen Nachführung eine neue Periode von fünf Jahren bis zur nächsten (ordentlichen) Überprüfung zu laufen.

Mit Absatz 5 und der ausdrücklichen Erwähnung der Verbindlichkeit des Szenariorahmens für Behörden wird insbesondere in Abgrenzung zu Artikel 21 Absatz 2 StromVG klargestellt, dass die ElCom bei ihrer Tätigkeit und ihren Beurteilungen an den Szenariorahmen gebunden ist. Das heisst, dass der Szenariorahmen der Planung zu Grunde gelegt werden muss und nachfolgend von den Behörden nicht mehr in Frage gestellt werden kann.

95 Botschaft zum ersten Massnahmenpaket ES 2050, BBl 2013 7561, hier 7691 und 7779.