Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten
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In den Rahmenbedingungen werden die für den Netzausbau relevanten Treiber identifiziert. Dazu gehören zum Beispiel die vertikale Ein- und Ausspeisung in die entsprechende Netzebene und Zubau- oder Abschaltpläne von Kraftwerken.
Unter Untersuchungsgegenstand und Untersuchungsmethodik werden die relevanten Beurteilungskriterien aufgezeigt. Dazu gehören Lastflussrechnungen und Untersuchungen der Spannungsqualität ausgehend vom ungestörten Betrieb sowie unter Berücksichtigung von möglichen Netzschwächungen (Ausfall eines Netzelements). Weiter berücksichtigt werden typischerweise Berechnungen des Kurzschlussstroms sowie die Verfügbarkeit von Anlagen oder Aspekte der Versorgungsqualität. Eine Festlegung von relevanten Netznutzungsfällen ist Voraussetzung für eine transparente Beurteilung der Netzsituation. Die Netznutzungsfälle sind so zu wählen, dass alle anderen betrieblichen Fälle als Kombination damit auch abgedeckt sind. Im Übertragungsnetz können sich die auslegungsrelevanten Netznutzungsfälle zum Beispiel auszeichnen durch hohen Import, hohen Export, oder durch eine ausgeglichene Bilanz.
Unter den Netztechnischen Beurteilungskriterien werden die relevanten technischen Beurteilungskriterien pro Netzebene ausgewiesen. Wichtige Beurteilungskriterien sind zum Beispiel das (N-1)-Kriterium97 thermische Belastungsgrenzen, Spannungsgrenzen, Spannungsqualität, Kurzschlussbetrachtungen (Minimal- und Maximalwerte für Kurzschlusswechselstrom), Schutzkonzepte, sowie weitere Aspekte.
Als Massnahmen für die Einhaltung der Beurteilungskriterien können netzbezogene Massnahmen im unveränderten Netz, sowie planerische Massnahmen mit Eingriff in das bestehende Netz infrage kommen. An dieser Stelle haben die Netzplanungsgrundsätze eine wirtschaftliche Rang- und Reihenfolge für die Bewertung von netztechnischen Einzelmassnahmen zu reflektieren (NOVA-Prinzip, siehe dazu Ausführungen zu Absatz 2).
Mit Absatz 2 wird das sogenannte NOVA-Prinzip in den Netzplanungsgrundsätzen verankert (vgl. Ziff. 1.2.2, Leitlinie 14: Netzoptimierung vor Verstärkung vor Netzausbau, NOVA). Es beinhaltet den Aspekt einer wirtschaftlichen Rangordnung für die Bewertung von netztechnischen Einzelmassnahmen. Nach dieser Rangordnung sind Massnahmen im Bereich der Optimierung in der Regel kostengünstiger, als jene im Bereich der Verstärkung und diese wiederum kostengünstiger als jene im Bereich des Ausbaus. Die Abgrenzung zwischen Verstärkung und Ausbau berücksichtigt zusätzlich das Kriterium eines möglichst haushälterischen Umgangs mit Raum und Boden. Es wird somit geregelt, dass ein Ausbau erst vorgenommen werden darf, wenn durch eine Optimierung und Verstärkung das angestrebte Resultat nicht erreicht werden kann.
Eine mögliche Abgrenzung ist wie folgt vorgeschlagen, wobei die Aufzählung der Beispiele nicht abschliessend ist:
Optimierungen umfassen Massnahmen wie Eliminierung von Engpässen in Unterwerken, Errichtung von Netz-Provisorien, betriebliche Spannungserhöhung (z.B. von 220 auf 380 kV) Temperaturabhängiger Betrieb der Leitungen, Integration eines Systems zum Freileitungsmonitoring, Auslegung der Wechselrichter für eine netzstützende Integration dezentrale Erzeugungsanlagen, Optimierung oder
97 Definition siehe unter Ziff. 1.1.6.