Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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wird verringert. Wirtschaftliche Unsicherheiten und damit verbundene volkswirtschaftliche Kosten bei den erheblichen Investitionen werden begrenzt. Die angestrebte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bringt Effizienzpotenziale durch geringere Verfahrensdauern. Es ist insgesamt davon auszugehen, dass die Projektierungskosten sinken werden.

Darüber hinaus wird die internationale Anbindung der Schweiz verbessert, der Transport der inländischen Produktion zum Endverbraucher sichergestellt, die heute bereits hohe Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet und durch die Einführung von Budgets für innovative Massnahmen für intelligente Netze Innovationsanreize gesetzt.

Die verbesserten Möglichkeiten der Erdverkabelung der Stromnetze, welche ein gesellschaftliches Anliegen aufnehmen wie auch der notwendige Einbezug der Öffentlichkeit in die Planung der Netze, sind mit entsprechenden zusätzlichen Kosten verbunden.

3.3.1 Netzkosten und volkswirtschaftliche Kosten

Netzkosten heute und Verhältnis zur Energiestrategie 2050

Wie in der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket ES 2050 aufgezeigt, geht der Bundesrat für den Ausbau und die Erneuerung im Übertragungsnetz und den Ausbau im Verteilnetz von Kosten in der Höhe von bis zu 18 Milliarden Franken aus.100 Davon sind 2,3 - 2,7 Milliarden Franken Kosten für die notwendigen Ausbauprojekte im Übertragungsnetz bis 2050 und rund 4 Milliarden Franken für die Erneuerung des Übertragungsnetzes bis 2030 einberechnet. In den 18 Milliarden Franken sind ebenfalls die Kosten für den Ausbau der Verteilnetze enthalten. Bis 2050 ist infolge der zunehmenden dezentralen Einspeisungen mit einem Ausbaubedarf im Verteilnetz zu rechnen, der je nach Szenario des Zubaus erneuerbarer Energien zwischen 3,9 und 12,6 Milliarden Franken liegt. Diese Kosten könnten durch intelligente Steuerungen (z.B. bei der Spannungshaltung, dem Einsatz von dezentralen Speichern oder der Steuerung der dezentralen Produktion) reduziert werden. Die Kosten für den Aus- und Umbau der Netze, einschliesslich einer allfälligen Einführung von Smart Metering, werden von den Netzbetreibern getragen. Diese können, soweit sie als anrechenbar gelten, via Netznutzungsentgelte (Netznutzungstarife) auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzt werden. Die ElCom überprüft die Netznutzungsentgelte von Amtes wegen und kann Absenkungen verfügen oder Erhöhungen untersagen. Exemplarisch kann für einen durchschnittlichen Haushalt101 heute von Netznutzungsentgelten in der Höhe von 10,0 Rp./kWh ausgegangen werden. Diese würden bei der Realisierung der Aus- und Umbauvorhaben im Übertragungsnetz und im Verteilnetz bis 2035 rund 1,0 Rp./kWh ansteigen.102 Die heutigen Netznutzungsentgelte enthalten die anrechenbaren Betriebs- und Kapitalkosten gemäss StromVG. Dabei ist die Erneuerung der Netze grundsätzlich in den Netznutzungsentgelten enthalten. Insgesamt ist keine staatliche Finanzierung im Netzbereich vorgesehen.

100 Botschaft zum ersten Massnahmenpaket ES 2050, BBl 2013 7561, hier 7637.

101 Für einen durchschnittlichen Haushalt wird (je nach Datengrundlage) von einem Jahresverbrauch zwischen 4‘000 - 5‘500 kWh ausgegangen.

102 Botschaft zum ersten Massnahmenpaket ES 2050, BBl 2013 7561, hier 7735 (Tabelle 16).