Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten
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Gebühren respektive Abgaben gedeckt werden. Nach Abschluss der Vernehmlassung wird der Stellenbedarf näher definiert. Über den personellen Mehrbedarf hinaus ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Bund.
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Mit der Umsetzung der Strategie Stromnetze ist keine Verlagerung der Planungskompetenzen vorgesehen. Insofern sind keine Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden erkennbar.
Ein Ziel der Strategie Stromnetze ist es, die betroffenen Akteure, also auch die Gemeinden und Kantone, früh in den Planungsprozess und die raumplanerischen Rahmenbedingungen für die Bestimmung des Planungsgebietes einzubeziehen. Die involvierten Akteure werden durch den Bund unterstützt, so dass diese ihre Verantwortung im Kontext der gesetzten Rahmenbedingungen bestmöglich wahrnehmen können.
Die räumliche Koordination eines Netzausbauprojektes mit anderen Ansprüchen an den Raum erfolgt in zwei Schritten nach den Regeln des Sachplanverfahrens (vgl. Ziff. 1.2.3.4). Schon im ersten Schritt, bei welchem es darum geht ein Planungsgebiet festzulegen, werden alle Interessierten, insbesondere die betroffenen Kanone, mit einbezogen. Diese Zusammenarbeit und Koordination wird im zweiten Schritt, bei der Festsetzung eines Planungskorridors, fortgesetzt. Durch diese frühzeitige und enge Zusammenarbeit zwischen der Gesuchstellerin und den Kantonen im Verfahren zum Sachplan Energienetze können die Kantone rechtzeitig feststellen, welcher Anpassungsbedarf für die kantonale Planung besteht. Sie können damit allfällige Änderungen parallel zum Sachplanverfahren vornehmen. Die kantonale Planungshoheit wird durch diese Regelung nicht beeinträchtigt.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Strategie Stromnetze verbessert die Rahmenbedingungen für den Netzausbau in der Schweiz. Die Versorgungssicherheit in der Schweiz wird durch die erhöhte Planungs- und Investitionssicherheit verbessert. Dies betrifft insbesondere die Versorgungssicherheit im Bereich des Übertragungsnetzes, in dem sich heute Zeichen für Engpässe und ausgeschöpfte Kapazitäten durch die Zunahme von N-1- Verletzungen zeigen.99 Die Wahrscheinlichkeit von möglichen „Black Outs“, die mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden sind (vor allem aus dem Produktionsstillstand und daraus resultierenden Zulieferengpässen, sowie Versorgungsengpässen) wird vermindert. Zudem wird die gesellschaftliche Akzeptanz des Netzausbaus verbessert, da verbesserte Möglichkeiten der Erdverkabelung geschaffen werden. Die Gefahr eines etwaigen Regulierungsversagens durch einen nicht hinreichend koordinierten Netzausbau
99 „Versorgungssicherheit und Wettbewerbsentwicklungen unter dem StromVG und der StromVV“ Bericht des BFE, Abteilung Energiewirtschaft, November 2013, Ziff. 3.2. Unter: <http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&name=de _6760588.pdf>.