Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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10: Weitere anrechenbare Kosten von Netzprojekten und Ziff. 2.2, Erläuterungen zu Art. 15 Abs. 2 und 3 [neu] StromVG).

4.2.3 Verhältnis zur Strategie Nachhaltige Entwicklung

Die Schweiz hat die nachhaltige Entwicklung zu einem langfristigen Staatsziel erhoben. In der Bundesverfassung120 ist die nachhaltige Entwicklung mehrfach verankert, unter anderem im einleitenden Artikel 2 zum Zweck der Eidgenossenschaft. Um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, formuliert der Bundesrat seine Absichten seit 1997 regelmässig in der „Strategie Nachhaltige Entwicklung“121. Die Strategie bildet einen Referenzrahmen für das Verständnis von nachhaltiger Entwicklung und deren Umsetzung in den verschiedenen Politikbereichen des Bundes sowie für die Zusammenarbeit mit den Kantonen, Regionen, Städten und Gemeinden.

Die vierte Strategie Nachhaltige Entwicklung für die Jahre 2012 - 2015 umfasst fünf Leitlinien, eine politische Bilanz seit 1992, einen überarbeiteten Aktionsplan mit Massnahmen für die laufende Legislatur sowie begleitende Aktivitäten, die eine wirksame Umsetzung ermöglichen. Im Bereich Energie sieht der Aktionsplan 2012 - 2015 vor, den Verbrauch zu reduzieren und die erneuerbaren Energien zu fördern122. Die ES 2050 ist eine der Massnahmen dieses Aktionsplans und das erste Massnahmenpaket trägt dementsprechend zu dessen Umsetzung bei123.

Die Strategie Stromnetze trägt insofern zur Strategie Nachhaltige Entwicklung bei, als erste Anreize für Netzbetreiber gesetzt werden, indem sie kleinere Budgets erhalten, die ausschliesslich für eine Integration von Innovationen im Bereich angewandter Forschung in die Netze eingesetzt werden. Dies dient langfristig einer verbesserten Integration von dezentraler und dargebotsabhängiger Erzeugung aus erneuerbaren Energien (Erzeugung aus Anlagen, die gemäss dem Primärenergieangebot witterungsabhängig produzieren müssen, insbesondere Wind- und Photovoltaikanlagen). Netzbetreiber können dadurch erste Erfahrungen mit neuen technischen Lösungen derzeitiger und zukünftiger Herausforderungen sammeln. Das bedeutet jedoch nicht, dass intelligente Netze (Smart Grids) dadurch landesweit eingeführt werden. Als inhaltliche Grundlage zu so einer Einführung erarbeitet das BFE derzeit die „Smart Grid Roadmap“, welche einen inhaltlichen Fahrplan für eine solche Einführung skizziert124.

4.2.4 Verhältnis zum Raumkonzept der Schweiz

Das Raumkonzept Schweiz ist ein Konzept von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden mit dem Ziel, eine gemeinsame Vorstellung von der räumlichen

120 SR 101.

121 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012 - 2015 des Bundesrates unter: <http://www.are.admin.ch/themen/nachhaltig/00262/00528/index.html?lang=de>.

122 Aktionsplan 2012 - 2015, Ziff. 2,unter: <http://www.are.admin.ch/themen/nachhaltig/00262/00528/04599/index.html?lang=de>.

123 BBl 2013 7561 hier 7738.

124 Siehe dazu: <http://www.bfe.admin.ch/smartgrids/index.html?lang=de>.