Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 2012114 zur Legislaturplanung 2011 - 2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012115 über die Legislaturplanung 2011 - 2015 angekündigt.

Die Strategie Stromnetze ist ein Bestandteil der ES 2050, wird jedoch in einer vom ersten Massnahmenpaket zur ES 2050 separaten Vorlage behandelt (vgl. Ziff. 1.1.3 und 4.2.1). Gleichzeitig mit dem Bundesratsentscheid vom 14. Juni 2013 zum Detailkonzept Strategie Stromnetze116 hat der Bundesrat den Auftrag zur Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Strategie Stromnetze erteilt. Diesem Auftrag wird mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage zur Strategie Stromnetze entsprochen.

4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.2.1 Verhältnis zur Energiestrategie 2050

Für die Umsetzung der ES 2050 stellen die Stromnetze, als Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch, ein Schlüsselelement dar (vgl. Ziff. 1.1.3). Mit der Strategie Stromnetze werden die Voraussetzungen für den erforderlichen Netzaus- und -umbau geschaffen. Zu diesem Zweck sollen verbindliche Vorgaben für die Netzentwicklung rechtlich verankert und energiewirtschaftliche Eckdaten (Szenariorahmen) bei der Netzplanung berücksichtigt werden. Die Strategie Stromnetze wird in einer separaten Vorlage behandelt, da die Komplexität des Themas zusätzliche Vorbereitungsarbeiten erfordert. Vereinzelte Massnahmen zur Verfahrensoptimierung wurden bereits mit dem ersten Massnahmenpaket der ES 2050117 vorgelegt (Beschleunigung der Verfahren mittels Einführung von Ordnungsfristen für Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren sowie mittels Verkürzung des Rechtsmittelverfahrens sowie die Schaffung von dementsprechenden Rechtsgrundlagen).

4.2.2 Verhältnis zur Infrastrukturstrategie

Die Infrastrukturstrategie des Bundesrates umfasst gemäss dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz118 Ziele der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. Dazu werden fünf Stossrichtungen definiert: 1. Leistungsfähigkeit der nationalen Infrastrukturprojekte

114 BBl 2012 481.

115 BBl 2012 7155.

116 „Strategie Stromnetze; Detailkonzept im Rahmen der Energiestrategie 2050“ des Bundesrates vom 14.6.2013. Unter: <http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&name=de 799448366.pdf>.

117 Botschaft zum ersten Massnahmenpaket ES 2050, BBl 2013 7561, hier 7635 f.

118 Bericht des Bundesrates „Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz“ vom 17.09 2010 unter: <http://www.admin.ch/ch/d/ff/2010/8665.pdf>.