Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

NOVA-Prinzip, die Definition des Einspeisepunktes und Information über die Netzplanung durch Bund und Kantone wird von SATW als korrekt angesehen.

[Art. 15 StromVG] Anrechenbare Kosten: Die Anrechenbarkeit der Kosten der Netzbetreiber für Informationsmassnahmen und von innovativen Massnahmen wird von SATW nicht unterstützt.

[Art. 15d EleG] Nationales Interesse: Der Status nationales Interesse für das Übertragungsnetz und Teile der NE 3 wird von SATW abgelehnt, Natur-, Landschafts- und Heimatsschutz haben immer Vorrang.

[Art. 15e – 15j EleG] Sachplanverfahren: Die gesetzliche Verankerung des Sachplanverfahrens wird durch SATW unterstützt. In Planungsgebieten dürfen keine Objekte stehen, die unter Natur-, Landschafts- oder Heimatsschutz stehen. Planungskorridore sind ausserdem mindestens in einem Abstand von 1 Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. Ausserdem sind bei der Wahl der Übertragungstechnologie auch Erdverkabelungen zu berücksichtigen.

Als erste Instanz für Bewilligungen von Leitungen des Übertragungsnetzes soll weiterhin das ESTI zuständig sein, so SATW.

[Art. 18 – 18d EleG] Projektierungszonen und Baulinien: Baulinien zur Sicherung von Aus- und

Umbauten von einer bestehenden Leitung sind nach SATW notwendig, bei Projektierungszonen sollen Beschwerden keine aufschiebenden Wirkungen haben.

[Art. 15b EleG] Technologieentscheid NE 1, [Art. 15c EleG] Mehrkostenfaktor, [Art. 16 – 17a EleG] Plangenehmigungsverfahren, [Art. 26a EleG] Geodaten: Die Vergabe von PGV an

verwaltungsexterne Personen wird abgelehnt. Sowohl Ersatzmassnahmen auf den unteren Netzebenen als auch die Einführung eines MKF werden von SATW positiv betrachtet. Bei der Festlegung des MKF ist die Verlustbewertung zwingend zu berücksichtigen, die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen sind abzulehnen. Auch die Erhebung und Veröffentlichung von Geodaten durch das BFE wird von SATW begrüsst.

Sonstige Anliegen und Bemerkungen: SATW präzisiert, dass nur an der Grenze zu Frankreich die Übertragungskapazitäten für den Stromhandel limitierend sind. In Richtung von Deutschland, Österreich und Italien beträgt die Leistungskapazität in der Schweiz mehr als das Doppelte als auf der anderen Seite der Grenze.

5.13. Eingaben der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Biofuels Schweiz und VUE naturemade verzichten auf eine Stellungnahme. InfraWatt begrüsst ausdrücklich die Optimierung der Stromnetze und damit die vier Kernanliegen der Strategie Stromnetze. swisscleantech heisst die Stossrichtungen der Vorlage grundsätzlich willkommen. SVG unterstützt grundsätzlich die Vorlage und weist auf die Vorzüge der Geothermie hin, auch in Bezug auf die Stromnetze.

[Art. 9a StromVG] Szenariorahmen: SVG und swisscleantech unterstützen die Einführung des Szenariorahmens, wobei letztere die Etablierung eines Legitimationsverfahrens (z. B. Stakeholderprozesse) anregt. Beide befürworten auch eine fixe Periodizität von 5 Jahren.

[Art. 9b & Art. 22 Abs. 2bis StromVG] Mehrjahrespläne: Akzeptanz aufseiten SVG und

swisscleantech findet auch die Prüfung der MJP durch die ElCom. swisscleantech möchte die Prüfung der MJP auf NE 1-3 beschränken. Nach SGV soll sowohl die Frist für die Einreichung der MJP durch die Netzbetreiber als auch diejenige für die Prüfung auf 12 Monate verlängert werden, swisscleantech stimmt den vorgeschlagenen 9 Monaten zu.