Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

natura, SES und WWF eingeführt werden, soll der Bundesrat die Vorteile u. a. die Vorteile von Erdverkabelungen für Natur- und Artenschutz einbeziehen. Nach dem SL ist eine durch den Gesetzgeber angesetzte Obergrenze zwingend willkürlich.

Die Ausnahmeregelungen betreffend MKF machen für Greenpeace, pro natura, SES und WWF Sinn.

[Art. 15d EleG] Nationales Interesse: SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF beziehen klar Stellung gegen die generelle Einführung eines nationalen Interesse für Anlagen der NE 1 und insbesondere der NE 3. Dieses diene nur dazu, von vornehinein eine Interessensabwägung mit anderen nationalen Interessen aus dem Natur- und Landschaftsschutzbereichs zu ermöglichen. Bei nachgewiesenem Bedarf für die Versorgungssicherheit oder Umsetzung der Energiewende sei eine Interessensabwägung bereits heutzutage möglich. Eine transparente Bedarfsausweisung findet bislang jedoch nicht statt, wodurch betroffene Anlagen auch ausschliesslich dem Stromhandel dienen könnten. Die SGS akzeptiert ein nationales Interesse für verkabelte Leitungen, lehnt dasselbe aber für neue Freileitungen ab. Das gleich- oder höherwertige Interesse von Stromleitungen in Bezug auf andere nationale Interessen hebt den Nutzen des BLN auf. Der ASCV zufolge wird den Elektrizitätsunternehmen dadurch noch mehr Macht verliehen.

[Art. 15e – 15j EleG] Sachplanverfahren: SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF sind damit einverstanden, dass auch zukünftig für Leitungen der NE 1 grundsätzlich ein Sachplanverfahren durchgeführt werden muss. Eine gesetzliche Verankerung davon erachten sie nicht als notwendig.

[Art. 16 – 17a EleG] Plangenehmigungsverfahren: Die SGS beantragt die Streichung der Frist zur Einreichung der Gutachten von Kommissionen [Art. 16g Abs. 2 EleG], ausser der ENHK (Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission) werden genügend personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt. Die SGS lehnt aus ordnungspolitischer Sicht die Beauftragung von verwaltungsexternen Personen mit Plangenehmigungsverfahren ab.

[Art. 18 – 18d EleG] Projektierungszonen und Baulinien: Die Sicherstellung von bestehenden

Leitungstrassen durch Baulinien wird von als SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF als notwendig bewertet.

[Art. 26a EleG] Geodaten: Für SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF stellt die Sammlung und Veröffentlichung von Geodaten eine wichtige Grundlage für die Sicherung der Akzeptanz des Aus- und Umbaus der Stromnetze. Die Lastflussdaten müssen ebenfalls abgebildet werden.

Sonstige Anliegen und Bemerkungen: In Hinblick auf ein mögliches Stromabkommen dürfen keine EU-inkompatiblen Regelungen geschaffen werden, so eco swiss.

5.12. Eingaben der Organisationen der Wissenschaft

Swissuniversities verzichtet auf eine Stellungnahme, die betroffenen Universitäten sollen selbstständig ihre Meinung äussern.

[Art. 9a StromVG] Szenariorahmen: SATW unterstützt die Einführung des Szenariorahmens und die dafür vorgesehene fixe Periodizität von 5 Jahren.

[Art. 9b & Art. 22 Abs. 2bis StromVG] Mehrjahrespläne: Akzeptanz aufseiten SATW findet auch die Prüfung der MJP durch die ElCom. Sowohl die Frist für die Einreichung der MJP durch die Netzbetreiber als auch diejenige für die Prüfung soll auf 12 Monate verlängert werden.

[Art. 9c StromVG] Festlegung Einspeisepunkt, [Art. 9d StromVG] Grundsätze für die Netzplanung, [Art. 9f & Art. 20 Abs. 2g-h StromVG, Art. 3bis Abs. 2 EleG] Öffentlichkeitsarbeit: