Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/62: Verordnung über die Prämienkorrektur · 10 Seiten

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Methode

Um festzustellen, wie hoch der Prämienüberschuss bzw. der Fehlbetrag pro Kanton ist, wird für die Summe aller Versicherer pro Jahr und pro versicherte Person das Verhältnis der Nettoleistungen (ohne Kostenbeteiligung) zu den Prämien ermittelt. Dieser Quotient wird dem Quotienten der gesamten Schweiz gegenübergestellt. Wäre in einem Kanton in einem Jahr weder zu wenig noch zu viel Prämien bezahlt worden, so müsste der Quotient des Kantons genau gleich hoch sein wie derjenige der Schweiz. Die Rechnung basiert auf den Abweichungen der beiden Quotienten eines Jahres sowie der Anzahl der Versicherten des betreffenden Jahres, damit ein Wert für die zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien in einem Kanton seit Einführung des KVG resultiert.

Eine Besonderheit betrifft den Kanton Basel-Stadt: Dieser Kanton hat bis 2012 den Krankenversicherern Vivao Sympany AG und Moove Sympany AG (vormals: ÖKK Basel und Krankenkasse 57) Subventionen im Umfang von 480 Millionen Franken ausgerichtet, die zur Verbilligung der baselstädtischen Prämien vorgesehen waren. Diese Subventionen wurden in der neuen Berechnung den Prämienzahlungen der Versicherten des Kantons Basel-Stadt gutgeschrieben.

Details der Berechnung

Es seien:

- 𝑝𝑘𝑡 das durchschnittliche Prämiensoll pro versicherte Person im Kanton 𝑘 und im Jahr 𝑡, publi-

ziert in der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Tabelle 3.08;

- 𝑝𝑘𝑡∗die Referenzprämie im Kanton 𝑘 und im Jahr 𝑡 (konform zu Artikel 61 Absatz 2 KVG);

- 𝑙𝑘𝑡 die durchschnittlichen Nettoleistungen pro versicherte Person im Kantone 𝑘 und im Jahr 𝑡,

publiziert in der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Tabelle 2.03;

- 𝑛𝑘𝑡 der durchschnittliche Versichertenbestand im Kantone 𝑘 und im Jahr 𝑡, publiziert in der Statis-

tik der obligatorischen Krankenversicherung, Tabelle 11.18.

Die zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien sind somit gleich 𝑝𝑘𝑡 − 𝑝𝑘𝑡∗. Der ganze Betrag für Kanton 𝑘 und Jahr 𝑡 resultiert, indem man dieses Ergebnis mit der Anzahl Versicherte 𝑛𝑘𝑡 multipliziert, was 𝑛𝑘𝑡(𝑝𝑘𝑡 − 𝑝𝑘𝑡∗ ) ergibt. Der Betrag für die ganze Periode 1996 – 2013 ergibt sich durch Summierung über alle Jahre:

2013

� 𝑛𝑘𝑡(𝑝𝑘𝑡 − 𝑝𝑘𝑡∗ )

𝑡=1996

Als 𝑞𝑡 wird das jährliche Verhältnis der Leistungen zu den Prämien auf nationaler Ebene definiert:

∑𝑘 𝑛𝑘𝑡𝑙𝑘𝑡

𝑞𝑡 = .

∑𝑘 𝑛𝑘𝑡𝑝𝑘𝑡

Eine einheitliche Quote 𝑞𝑡 (somit konform zu Artikel 61 Absatz 2 KVG) bedeutet, dass für jeden Kanton gilt 𝑙𝑘𝑡⁄ 𝑝𝑘𝑡∗= 𝑞𝑡 und folgendermassen 𝑝𝑘𝑡∗= 𝑙𝑘𝑡⁄ 𝑞𝑡. Der Betrag der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien ergibt sich schliesslich für jeden Kanton, indem man dieses Ergebnis in dem obigen Ausdruck einfügt:

2013

𝑙𝑘𝑡

� 𝑛𝑘𝑡 �𝑝𝑘𝑡 − �

𝑞𝑡

𝑡=1996