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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 50 Seiten
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Technische Verordnung über Abfälle 814.600
4 Auf Typ D zugelassene Abfälle
1Auf Deponien und Kompartimenten des Typs D dürfen folgende Abfälle abgelagert werden:
a. Filterasche aus Anlagen, in denen Siedlungsabfälle oder Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung verbrannt werden, sofern Metalle gemäss Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe e vorgängig zurückgewonnen wurden;
b. Bildschirmglas nach vollständiger Entfernung der Beschichtung;
c. verglaste Rückstände nach Ziffer 2 Absatz 2;
d. Schlacke mit einem Gehalt von höchstens 20 000 mg TOC pro kg aus Anlagen, in denen ausschliesslich Sonderabfälle thermisch behandelt werden;
e. sauer gewaschene Filterasche.
2Der Gesamtgehalt an polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen (PCDD) und Dibenzofuranen (PCDF) darf in Filterasche nach Absatz 1 Buchstaben a und e 1 μg pro kg nicht überschreiten. Die Berechnung des Gehalts erfolgt aufgrund von Toxizitätsäquivalenzfaktoren (TEF) nach dem Stand der Technik.
3Schlacke aus Anlagen, in denen Siedlungsabfälle oder Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung verbrannt werden, darf auf Deponien oder Kompartimenten des Typs D abgelagert werden, wenn:
a. in der Schlacke enthaltene partikuläre Nicht-Eisenmetalle nach dem Stand der Technik vorgängig zurückgewonnen wurden, mindestens aber so weit, dass ihr Anteil in der Schlacke 1,5 Gewichtsprozent nicht überschreitet; für die Bestimmung des Gehalts an partikulären Nicht-Eisenmetallen wird die Schlacke auf eine Korngrösse von 2 mm gemahlen;
b. sie höchstens 20 000 mg TOC pro kg enthält.
4Ofenauskleidungen, Ca- und Al-Hydroxidschlämme, Schleifschlämme, Sande und Schlacken aus Giessereien, Bettaschen aus der thermischen Behandlung von Holz und Klärschlamm sowie nicht brennbares mineralisches Kugelfangmaterial dürfen abgelagert werden, wenn:
a. sie die folgenden Grenzwerte (Gesamtgehalte) nicht überschreiten:
Stoff Grenzwert in mg/kg trockener Abfall Arsen50
Antimon50
Blei 2 000 Cadmium10
Chrom gesamt 1 000
Chrom VI 0,5 Kupfer 5 000
Nickel 1 000
Quecksilber5
Zink 5 000