Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 57 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: N185-0625

Art. 19 Aushub- und Ausbruchmaterial

Aushub- und Ausbruchmaterial (vgl. Definition Art. 3 Bst. e TVA) ist mit ca. 40 bis 50 Mio. Tonnen pro Jahr der grösste Abfallstrom in der Schweiz und ist nach dem Stand der Technik zu verwerten, wenn es die Qualität der Abfälle zulässt. Der überwiegende Teil des anfallenden Aushub- und Ausbruchmaterials ist unverschmutzt und sollte daher der Verwertung zugeführt werden. Damit können natürliche Ressourcen, wie Kies und Sand, eingespart werden und das in der Schweiz immer geringer werdende Deponievolumen kann geschont werden.

Für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial gibt es vier Verwertungsmöglichkeiten, die alle gleichwertig sind. Mit der Verwertung als Baustoff auf den Baustellen, z. B. als Material für Umgebungsgestaltungen, muss kein neues Material zugeführt werden. Das Aushub- und Ausbruchmaterial ist an geeigneten Orten bis zum Zeitpunkt der Verwertung zwischenzulagern. Hat Aushub- und Ausbruchmaterial die geeigneten Materialeigenschaften, wie Korngrössenverteilung oder mineralogische Zusammensetzung, kann es zur Baustoffherstellung (z.B. für Beton oder Strassenbeläge) verwertet werden. Grosse Mengen dieser unverschmutzten Abfallkategorie werden heute schon zur Wiederauffüllung von Materialentnahmestellen - Kies- und Tongruben - genutzt. Viele dieser Gruben haben die im Rahmen der Abbaubewilligung festgelegte Pflicht, am Ende der Abbautätigkeit das Gelände aufzufüllen und meist der Landwirtschaft wieder zur Verfügung zu stellen. Damit wird die Basis für die Wiederherstellung von Kulturland geschaffen. Die Wiederauffüllung ist in der Regel im Rahmen der Abbaubewilligung in Form eines Gestaltungsplanes (Rekultivierungsplanes) festgelegt. Die Inhaberinnen oder Inhaber der Kies- und Tongruben haben daher, auch aus finanziellen Gründen, grosses Interesse ihre Gruben für die Entsorgung von unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial zur Verfügung zu stellen. Eine vierte Verwertungsmöglichkeit ist die von den kantonalen Behörden bewilligte Terrainveränderung. Unverschmutztes Aushubmaterial kann im Rahmen eines Bauvorhabens für zweckgebundene Terrainveränderungen verwendet werden. Die zuständige Behörde bewilligt solche Schüttungen nur dann, wenn diese einem bestimmten Zweck dienen. Beispiele für solche bewilligten Terrainveränderungen sind Dämme, Lärmschutzwälle, Flussverbauungen oder Geländegestaltungen aus Gründen des Natur- und Landschaftschutzes. Aufschüttungen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, wie Terrainanpassungen oder Trockenlegungen können von der zuständigen Behörde in Ausnahmefällen und in der Regel nur für kleine Kubaturen bewilligt werden.

Sind diese genannten Verwertungsmöglichkeiten für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial ausgeschöpft, ist der Abfall auf einer TVA-konformen Deponie abzulagern. Vorgängig ist zu prüfen, ob das Material verwertbare Anteile, wie Kies oder Sand, enthält. Diese sind, wenn vorhanden, nach dem Stand der Technik vor der Ablagerung des Aushub- und Ausbruchmaterial abzutrennen und zu verwerten. Dies trägt dazu bei, dass kleinere Mengen Aushub- und Ausbruchmaterial auf Deponie gelangen und dass natürliche Ressourcen effizient genutzt werden.

Leicht verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial, welches die Anforderungen nach Anhang 1 Absatz 2 TVA erfüllt, ist wenn möglich auch zu verwerten. Leicht verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial kann als Rohstoffersatz für gebundene Baustoffe (Beton, Asphalt, Stabilisierungen) oder für die Zement-, Kalk-, Ziegel- und Backsteinherstellung verwendet werden. Wird solches Aushub- und Ausbruchmaterial einem thermischen Prozess, wie der Zement- oder Ziegelherstellung zugeführt, so sind die entsprechenden Regelungen für den Input zu beachten. Weiter darf leicht verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial als Baustoff auf Deponien der Typen B bis E (nicht aber auf Typ A) eingesetzt werden, wenn ein notwendiges konstruktives Bauelement für die Deponie zu erstellen ist. Im Rahmen von Tiefbauarbeiten kann Aushub- und Ausbruchmaterial mit der genannten Qualität unter einer wasserundurchlässigen Oberfläche verwertet werden. Der Verwertungsstandort ist im Kataster der belasteten Standorten zu registrieren. Eine Verwertung als Baustoff ist auch auf durch Abfälle belasteten Standorten zulässig, wenn das Aushub- und Ausbruchmaterial auf dem belasteten Standort verwertet wird, an dem es anfällt.

Aushub- und Ausbruchmaterial, das die Anforderungen an die Qualität gemäss Anhang 1 Absatz 2 TVA nicht einhält, darf nicht verwertet werden, sondern ist entweder zu behandeln oder auf einer der Qualität entsprechenden Deponie abzulagern. Ausgenommen ist die Verwertung von Aushub- und

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