Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 57 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: N185-0625

Art. 13 Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung

Die Kantone, die für die Entsorgung von Siedlungsabfällen und Abfällen vergleichbarer Zusammensetzung verantwortlich sind, sorgen wie bisher dafür, dass verwertbare Anteile dieser Abfälle separat und möglichst sortenrein gesammelt und dann der entsprechenden Verwertung zugeführt werden.

Dafür ist eine zweckmässige Infrastruktur, wie z.B. Sammelstellen zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt auch für Sonderabfälle (Art. 2 VeVA) aus Haushalten und Unternehmen mit höchsten 49 Vollzeitstellen (dies entspricht der Definition von Kleinunternehmen). Mit diesen Separatsammlungen werden wertvolle Rohstoffe zurück in die Stoffkreisläufe geführt, die Menge der zu verbrennenden Abfälle wird deutlich gesenkt und somit teure Verbrennungskapazitäten eingespart. Weiter hat sich gezeigt, dass die Trennung von Abfällen an der Quelle in vielen Fällen qualitativ höhere und oftmals kostengünstigere Verwertungen zulässt als eine nachträgliche Sortierung. Auf die Haushalte kommen keine weiteren Aufgaben bei der Entsorgung der Siedlungsabfälle zu. Inhaber und Inhaberinnen von Abfällen aus Unternehmen mit mehr als 249 Vollzeitstellen fallen nicht unter das staatliche Entsorgungsmonopol gemäss Artikel 31b Absatz 1 USG. Damit sind sie verantwortlich für die umweltverträgliche Entsorgung genannter Abfallarten. Die Anforderungen an die Entsorgung sind jedoch identisch mit denen, die für die vergleichbaren Abfälle gelten, die unter das Monopol fallen.

Art. 14 Biogene Abfälle

Biogene Abfälle sind z.B. Grünabfälle, Restholz, Altholz, Speiseabfälle, Lebensmittelabfälle (vgl. Definition Art. 3 Bst. c TVA). Mit der TVA-Revision wird für biogene Abfälle die stoffliche Verwertung als Dünger gegenüber der energetischen priorisiert. Als Behandlungsverfahren kommen also solche in Frage, bei denen das Produkt als Recyclingdünger eingesetzt werden kann. Hier sind insbesondere die Kompostierung und Vergärung zu nennen. Die Abfälle sind jedoch nur dafür geeignet, wenn sie einen Nährstoffgehalt aufweisen, der eine Düngerwirkung zur Folge hat und die Schadstoffgehalte keine negativen Auswirkungen auf das Pflanzenwachstum haben. Unter Schadstoffen werden hier sämtlichen Stoffe verstanden, die sich negativ auf die Düngerqualität auswirken, u.U. also auch solche, für die kein Grenzwert in der ChemRRV für Recyclingdünger existiert. Bei der Eignungsbeurteilung ist insbesondere auch das Vermischungsverbot zu beachten. Abfälle die aufgrund ihres Schadstoffgehalts nur niedrig dosiert dem Behandlungsprozess schadlos beigemengt werden dürfen, sind für die stoffliche Verwertung nicht geeignet. Beispielsweise gehört ein Produktionsrückstand mit übermässig hohem Salzgehalt (>30% TS) nicht in eine Vergärungsanlage, die Dünger produziert. Welche biogenen Abfälle konkret in welcher Behandlungsanlage zugelassen sind, ist in Anhang 4 TVA geregelt. Biogene Abfälle, die sich nicht zur stofflichen Verwertung eignen, sollen entweder einer energetischen Verwertung als Ersatzbrennstoff zugeführt werden oder in einer anderen thermischen Anlage mit Energieverwertung nach dem Stand der Technik behandelt werden. Konkrete Vorgaben zum Stand der Technik bei der Energieverwertung werden nicht gemacht, da das Optimum anlagen- und abfallspezifisch ermittelt werden muss.

Rahmenbedingungen sollen in der geplanten Vollzugshilfe der TVA in Zusammenarbeit mit Kantonen, anderen betroffenen Bundesämtern (wie dem Bundesamt für Energie BFE; Bundesamt für Landwirtschaft BLW) und den Branchen festgelegt werden. Zur Sicherstellung einer maximalen Energieausbeute sind Betreiber von Biogasanlagen angehalten, Beratungsangebote der Branche zu nutzen. Dies unterstützt sie hinsichtlich eines reibungslosen, effizienten und nachhaltigen Anlagenbetriebs über den gesamten Lebenszyklus hinweg.

Art. 15 Phosphorreiche Abfälle

Phosphorverbindungen sind für alle Lebewesen essentiell und sind bei Aufbau und Funktion der Organismen in zentralen Bereichen beteiligt (DNA, zelluläre Energieversorgung). In der Natur kommt Phosphor ausschliesslich in gebundener Form vor, der Gehalt in der Erdkruste liegt bei etwa 0.09%. Apatit und Phosphorit sind ökonomisch die wichtigsten Phosphate. Jährlich werden rund 100 Mio.

Tonnen Rohphosphate gefördert und davon werden 90% zur Herstellung von Düngemittel verwendet. Die Preisentwicklung für Phosphordünger zeigt für die letzten Jahre einen rasanten Anstieg.

14/57 312/2005-02218/18/05/15/01/01/N185-0625