Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 57 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N185-0625
Phosphor ist damit eine essentielle, aber nicht erneuerbare und nicht ersetzbare Ressource. Die kontinentalen Phosphorvorkommen (Marokko, China, USA) sind in maximal 130 Jahren erschöpft, selbst wenn auch die Vorkommen mit geringen Gehalten ausgebeutet werden. Die Qualität der Primärvorkommen nimmt seit geraumer Zeit ab, d.h. man fördert zu viel Fremdmaterial und die Vorkommen haben vermehrt hohe Schadstoffgehalte (Cadmium, Uran etc.). Würde es dennoch gelingen, diese Vorkommen zu nutzen, indem vorgängig Fremd- und Schadstoffe entfernt werden, so würden sich die Kosten der Düngerproduktion trotzdem deutlich erhöhen. Neben der zunehmenden Rohstoffverknappung wird Phosphor in der schweizerischen umweltpolitischen Diskussion häufig auch als ein Schadstoff in Oberflächengewässern wahrgenommen, da er in vielen Seen eine bedeutende Rolle bei der Eutrophierung spielt. Unter diesen beiden Gesichtspunkten besteht für Länder wie die Schweiz, ohne eigene Phosphatlagerstätten und mit intensiver Flächennutzung, ein hohes Interesse an den Kenntnissen, wie der aktuelle Phosphorkreislauf strukturiert ist und wie die effiziente Nutzung der Ressource Phosphor verbessert werden kann. In einem Stoffflussanalysemodell wurden die Phosphorflüsse der Schweiz für das Jahr 2006 quantifiziert und validiert. Die Schweiz ist ein Nettoimporteur von Phosphor. Jährlich werden rund 16‘500 Tonnen Phosphor importiert und etwa 4‘000 Tonnen exportiert. Der Import erfolgt zu 90% über die Landwirtschaft; der Export findet hauptsächlich als Abfluss ins Ausland durch die Gewässer und den Export tierischer Abfälle statt. Das höchste Lagerwachstum im System ist in der Abfallwirtschaft mit einer Zunahme von 9‘000 Tonnen Phosphor pro Jahr zu verzeichnen. Aus Ressourcensicht ist das Phosphormanagement der Schweiz nicht optimal gestaltet und bedarf einer Verbesserung. Als Handlungsoption drängt sich die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus den phosphorreichen Abfällen wie Klärschlamm, Tiermehl und Knochenmehl auf. Von Relevanz sind hierbei ökologische Gesichtspunkte, gesellschaftliche und politische Akzeptanz, technische und logistische Umsetzung und ökonomische Tragbarkeit.
Bis anhin existieren keine Anforderungen an die Phosphorrückgewinnung. Mit der TVA sollen diese für phosphorreiche Abfälle (kommunales Abwasser, Klärschlamm oder Asche aus der thermischen Behandlung von Klärschlamm, Tiermehl, Knochenmehl) eingeführt werden. Bei einer stofflichen Verwertung als Recyclingdünger sind die Auflagen der ChemRRV einzuhalten. Verfahren zur Rückgewinnung sind so zu optimieren, dass die Schadstoffe (Schwermetalle und organische Verbindungen) so entfernt werden, dass die Grenzwerte der ChemRRV möglichst ohne weitere Aufbereitung eingehalten werden können. Damit erreicht die angestrebte Ressourcenschonung für das Element Phosphor, dass das Lager an Phosphor in der Abfallwirtschaft verkleinert wird und die Importe an Mineraldünger reduziert werden können. Dadurch wird die Abhängigkeit verringert und wertvolles Deponievolumen eingespart. Die Phosphorrückgewinnung ist, wie viele Diskussionen zeigen, bei den angesprochenen Stakeholdern im Grundsatz unbestritten. In der Vollzugshilfe zur TVA werden Details wie Wirkungsgrad der Verfahren, Pflanzenverfügbarkeit von Dünger u.a. in Zusammenarbeit mit Kantonen und Branchen festzulegen sein. In einer nächsten Revision der Dünger-Verordnung vom 10. Januar 2001 (DüV, SR 916.171) soll geprüft werden, ob eine neue Kategorie mineralische Recyclingdünger eingeführt werden soll. Dabei werden unter anderem Schadstoffgehalte, wie Uran, Cadmium, Zink, Kupfer usw. sowie die Düngerwirkung zu beachten sein.
Bei Tier- und Knochenmehl ist die Regelung zur Verwertung von Phosphor so formuliert, dass eine eventuell zu einem späteren Zeitpunkt zugelassene Verfütterung dieser Abfälle ebenfalls zugelassen wäre.
15/57 312/2005-02218/18/05/15/01/01/N185-0625