Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 57 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: N185-0625

9. Neu gibt es allgemeine Anforderungen an Abfallanlagen, welche für alle Abfallanlagen gelten. Sie

umfassen z.B. die Pflicht der Anlageinhaberinnen und -inhaber zur Führung einer Materialbuchhaltung, zur Erstellung eines Betriebsreglements, Vorgaben zur Energienutzung usw. Für einige Anlagentypen, wie thermische Abfallanlagen oder Deponien, gibt es noch weitergehende Vorschriften.

10. Bei den thermischen Behandlungen sind vor allem die Vorgaben bezüglich der Energienutzung

und der Rückstandsbehandlung von Bedeutung.

11. Neu sollen Vorschriften über die Errichtung und den Betrieb von Kompostierungs- und Vergä-

rungsanlagen in die TVA aufgenommen werden. In diesem Rahmen soll die TVA eine Liste von biogenen Abfällen enthalten mit Angaben dazu, in welchen Anlagen sie zulässig sind.

12. Die Vorschriften für die Deponien (insb. die Standortanforderungen, Anforderungen an das Bau-

werk und die Anforderungen an die Ablagerung von Abfällen) werden dem Stand der Technik angepasst. Statt wie heute nur 3 Deponietypen, soll es neu 5 Deponietypen geben. Abschluss und Nachsorge von Deponien werden klarer geregelt.

13. Im Rahmen der TVA-Revision werden auch folgende Verordnungen angepasst:

• Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 2008 (GeoIV, SR 510.620); die nationale Übersicht

wird in den Katalog der Geobasisdaten der GeoIV aufgenommen.

• Verordnung vom 1. Juli 1998 über die Belastungen des Bodens (VBBo, SR 814.12); Es

wird insb. die Regelung zum Umgang mit abgetragenen Boden angepasst.

• Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV, SR 814.318.142.1); Es werden

Grenzwerte und deren Überwachung für die Emissionen von Zementwerken definiert.

• Verordnung vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (VeVA, SR 814.610); Es ist

eine Anpassung an die neue Definition von Siedlungsabfall in der TVA nötig.

• Altlasten-Verordnung vom 26. August 1998 (AltlV, SR 814.680); Es wird die Berücksichtigung des Altlastenkatasters in der Raumplanung geregelt.

• Verordnung vom 26. September 2008 über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VA-SA, SR 814.681); Es werden die Abgabesätze für die Deponietypen an die neuen Deponietypen in der TVA angepasst. Zudem soll das BAFU bei abgabepflichtigen Personen, welche trotz Mahnungen die Abgabedeklaration nicht eingereicht habe, eine Abgabeveranlagung nach Ermessen vornehmen können.

• Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV, SR 814.81); Es

wird die bisherige Regelung des Fremdstoffanteils, insbesondere Kunststoffanteil, in biogenen Abfällen in Anlagen durch eine Regelung in der TVA ersetzt.

• Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV, SR 814.911); Es wird die Entsorgung von abgetragenen Boden, der mit invasiven gebietsfremden Organismen belastet ist, der Terminologie der TVA und der VBBo angepasst.

8/57 312/2005-02218/18/05/15/01/01/N185-0625