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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten
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Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1
eine unbeabsichtigte Auslösung zu verhindern. «Große Feuerlöscher» im Sinne dieser Sondervorschrift sind die in den Absätzen c) bis e) der Sondervorschrift 225 des Kapitels 3.3 beschriebenen Feuerlöscher."
In der Überschrift "RID- und ADR-spezifische Sondervorschrift für die Verpackung" "Sondervorschrift" ändern in:
"Sondervorschriften".
Folgende Sondervorschrift für die Verpackung RR 9 hinzufügen:
"RR 9 Für UN 3509 müssen die Verpackungen nicht den Vorschriften des
Unterabschnitts 4.1.1.3 entsprechen.
Es müssen Verpackungen verwendet werden, die den Vorschriften des Abschnitts 6.1.4 entsprechen und die flüssigkeitsdicht oder mit einer flüssigkeitsdichten, durchstoßfesten und dicht verschlossenen Auskleidung oder einem flüssigkeitsdichten, durchstoßfesten und dicht verschlossenen Sack ausgerüstet sind.
Wenn die einzigen enthaltenen Rückstände feste Stoffe sind, die sich bei den während der Beförderung voraussichtlich auftretenden Temperaturen nicht verflüssigen können, dürfen flexible Verpackungen verwendet werden.
Wenn flüssige Rückstände vorhanden sind, müssen starre Verpackungen, die über Rückhaltemittel (z.B. saugfähiges Material) verfügen, verwendet werden.
Vor der Befüllung und der Übergabe zur Beförderung muss jede Verpackung überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie frei von Korrosion, Verunreinigung oder anderen Schäden ist. Verpackungen mit Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit dürfen nicht mehr verwendet werden (kleinere Beulen und Risse gelten dabei nicht als Verringerung der Widerstandsfähigkeit der Verpackung).
Verpackungen für die Beförderung von leeren, ungereinigten Altverpackungen mit Rückständen der Klasse 5.1 müssen so gebaut oder angepasst sein, dass die Güter nicht mit Holz oder anderen brennbaren Werkstoffen in Berührung kommen können."
P 116 Unter "Außenverpackungen" – "Säcke" erhält die erste Eintragung folgenden Wortlaut:
"aus Kunststoffgewebe (5H1, 5H2, 5H3)".
Die Sondervorschrift für die Verpackung PP 65 erhält folgenden Wortlaut:
ENTWURF
"PP 65 (gestrichen)".
P 131 Unter "Außenverpackungen" – "Kisten" am Ende hinzufügen:
"aus starrem Kunststoff (4H2)".