Aenderungen

Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 105Fedlex · Ergebnisbericht

Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

Kapitel 6.3

6.3.4 Die Bem. 1 erhält am Anfang folgenden Wortlaut:

"Die Kennzeichen auf der Verpackung geben an, …".

Die Bem. 2 erhält am Anfang folgenden Wortlaut:

"Die Kennzeichen sind dazu bestimmt, …".

Die Bem. 3 erhält am Anfang folgenden Wortlaut:

"Die Kennzeichen liefern nicht immer …".

6.3.4.1 Im ersten und zweiten Satz "Kennzeichnungen" ändern in:

"Kennzeichen".

6.3.4.2 Im Einleitungssatz von den Absätzen a) bis g) "Kennzeichnungen" ändern in:

"Kennzeichen".

In Absatz a) erhält der zweite Halbsatz folgenden Wortlaut:

"dieses Symbol darf nur zum Zweck der Bestätigung verwendet werden, dass eine Verpackung, ein flexibler Schüttgut-Container, ein ortsbeweglicher Tank oder ein MEGC den entsprechenden Vorschriften des Kapitels 6.1, 6.2, 6.3, 6.5, 6.6, 6.7 oder 6.11 entspricht;".

In Absatz e) "der Kennzeichnung" ändern in:

"des Kennzeichens".

In Absatz e) "angegeben durch das Unterscheidungszeichen für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr" ändern in:

"angegeben durch das für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr

verwendete Unterscheidungszeichen".

Die Fußnote 2) erhält folgenden Wortlaut:

"2 Das für Kraftfahrzeuge und Anhänger im internationalen Straßenverkehr verwendete Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates, z.B. gemäß dem Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949 oder dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968."

In Absatz f) "Kennzeichnung" ändern in:

"Identifizierung".

ENTWURF

Der Absatz g) erhält am Ende folgenden Wortlaut:

"… unmittelbar nach dem in Absatz b) vorgeschriebenen Kennzeichen.".