Aenderungen
Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 106Fedlex · Ergebnisbericht
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
6.3.4.3 Im ersten Unterabsatz "Die Kennzeichnungen" ändern in:
"Die Kennzeichen".
Im ersten Unterabsatz "Kennzeichnungselemente" ändern in:
"Kennzeichen".
Im zweiten Unterabsatz "Kennzeichnungen" ändern in:
"Kennzeichen".
Im zweiten Unterabsatz "vorgeschriebenen Teile der Kennzeichnung" ändern in:
"vorgeschriebenen Kennzeichen".
6.3.5.1.1 "der Kennzeichnung" ändern in:
"des Kennzeichens".
6.3.5.1.6 In Absatz g) "Kennzeichnungen" ändern in:
"Kennzeichen".
In Absatz g) "mit der Kennzeichnung" ändern in:
"mit dem Kennzeichen".
Kapitel 6.4
6.4.11.1 In Absatz b) (i) "ausgenommen unverpackte Stoffe" ändern in:
"ausgenommen für unverpackte Stoffe".
[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]
6.4.22.8 [Die erste Änderung in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den
deutschen Text.]
Die Absätze a) und b) erhalten folgenden Wortlaut:
"a) dieser Staat ein Zeugnis ausstellt, wonach das Versandstückmuster den technischen Vorschriften des ADR entspricht, und diese Bescheinigung von der zuständigen Behörde eines Staates validiert wird, der Vertragspartei des ADR ist;
b) das Versandstückmuster von der zuständigen Behörde eines Staates, der Vertragspartei des ADR ist, zugelassen wird, wenn kein Zeugnis und keine bestehende Versandstückmusterzulassung eines Staates beigebracht wird, der Vertragspartei des ADR ist."
ENTWURF
6.4.23.11 In Absatz a) "dem Unterscheidungszeichen für Kraftfahrzeuge im internationalen
Verkehr" ändern in:
"dem für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr verwendeten
Unterscheidungszeichen".