Aenderungen
Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 130Fedlex · Ergebnisbericht
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
6.11.5.5.2 Beispiel für die Kennzeichnung
BK3/Z/11 09
RUS/NTT/MK-14-10
56000/14000".
Kapitel 6.12
6.12.3.1.3 [Die Änderung in der englischen und französischen Fassung hat keine Auswirkun-
gen auf den deutschen Text.]
6.12.3.2.3 [Die Änderung in der englischen und französischen Fassung hat keine Auswirkun-
gen auf den deutschen Text.]
TEIL 7
Kapitel 7.1
7.1.3 Am Anfang nach "ortsbewegliche Tanks" einfügen:
", MEGC".
Am Ende nach "des ortsbeweglichen Tanks" einfügen:
", des MEGC".
Kapitel 7.2 7.2.4
V 2 Am Ende von Absatz (1) folgenden Satz hinzufügen:
"Wenn eine Beförderungseinheit aus einem Fahrzeug EX/II und einem Fahrzeug EX/III besteht, in denen beiden explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff befördert werden, gilt die für eine Beförderungseinheit EX/II geltende Mengengrenze des Absatzes 7.5.5.2.1 für die gesamte Beförderungseinheit."
V 8 (4) Im ersten Satz "für alle organischen Peroxide und selbstzersetzlichen Stoffe" ändern
in:
"für alle organischen Peroxide, selbstzersetzlichen Stoffe und polymerisierenden Stoffe"
Im zweiten, dritten und vierten Satz nach "Typen C, D, E und F" einfügen:
"sowie für polymerisierende Stoffe".
Kapitel 7.3
ENTWURF
7.3.1.1 [Die Änderung zu Absatz b) in der englischen und französischen Fassung hat keine
Auswirkungen auf den deutschen Text.]
7.3.2.1 Der zweite Satz erhält am Anfang folgenden Wortlaut:
"Die Codes BK 1, BK 2 und BK 3 …".