Aenderungen
Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 131Fedlex · Ergebnisbericht
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
Am Ende hinzufügen:
"BK 3: Die Beförderung in flexiblen Schüttgut-Containern ist zugelassen."
7.3.2 Folgenden neuen Unterabschnitt hinzufügen:
"7.3.2.10 Verwendung von flexiblen Schüttgut-Containern
7.3.2.10.1 Bevor ein flexibler Schüttgut-Container befüllt wird, ist eine Sichtprüfung vorzuneh-
men, um sicherzustellen, dass er in bautechnischer Hinsicht geeignet ist, seine Gewebeschlaufen, seine lasttragenden Gurtbänder, sein Gewebe und die Teile der Verschlusseinrichtung, einschließlich Metall- und Textilteile keine Ausbuchtungen oder Schäden aufweisen und dass die Innenauskleidungen keine Schlitze, Risse oder andere Beschädigungen aufweisen.
7.3.2.10.2 Die zugelassene Verwendungsdauer von flexiblen Schüttgut-Containern für die Be-
förderung gefährlicher Güter beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Herstellung. 7.3.2.10.3 Wenn sich innerhalb des flexiblen Schüttgut-Containers eine gefährliche Anreiche-
rung von Gasen entwickeln kann, muss eine Lüftungseinrichtung angebracht sein. Das Ventil muss so ausgelegt sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen das Eindringen fremder Stoffe oder von Wasser verhindert wird.
7.3.2.10.4 Flexible Schüttgut-Container müssen so befüllt werden, dass beim Verladen das
Verhältnis Höhe zu Breite 1,1 nicht überschreitet. Die höchstzulässige Bruttomasse der flexiblen Schüttgut-Container darf 14 Tonnen nicht überschreiten."
7.3.3.2.3
AP 4 "die Be- und Entladung" ändern in:
"das Befüllen und Entleeren".
AP 5 "mit folgender Kennzeichnung" ändern in:
"mit folgendem Kennzeichen".
Kapitel 7.4
7.4.1 Im dritten Satz "der Kapitel 9.1 und 9.2 und des Abschnitts 9.7.2" ändern in:
"der Kapitel 9.1, 9.2 und 9.7".
7.4.2 Im Einleitungssatz "Code EX/III, FL, OX oder AT" ändern in::
"Code EX/III, FL oder AT".
Den dritten Spiegelstrich streichen.
ENTWURFDer neue dritte Spiegelstrich (bisheriger vierter Spiegelstrich) erhält folgenden Wortlaut:
"– wenn ein Fahrzeug AT vorgeschrieben ist, dürfen Fahrzeuge AT und FL verwendet werden."