Aenderungen

Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 134Fedlex · Ergebnisbericht

Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

CV 37 Die ersten beiden Sätze erhalten folgenden Wortlaut:

"Vor der Verladung müssen diese Nebenprodukte auf Umgebungstemperatur abgekühlt werden, es sei denn, sie wurden zum Entziehen der Feuchtigkeit kalziniert. Fahrzeuge und Container, die eine Ladung in loser Schüttung enthalten, müssen über eine angemessene Belüftung verfügen und während der Beförderung gegen das Eindringen von Wasser geschützt sein."

Im dritten Satz "mit folgender Kennzeichnung" ändern in:

"mit folgendem Kennzeichen".

TEIL 8

Kapitel 8.1

8.1.3 In der Überschrift streichen:

"orangefarbene".

Im Satz nach der Überschrift "mit Großzetteln (Placards) und orangefarbener Kennzeichnung versehen sein" ändern in:

"mit Großzetteln (Placards) versehen und gekennzeichnet sein".

[Änderungen betreffen nur die deutsche Fassung]

8.1.4.4 Im zweiten Satz des zweiten Unterabsatzes "mit einer Kennzeichnung" ändern in:

"mit einem Kennzeichen".

8.1.5.3 Im ersten Spiegelstrich "an Bord von Fahrzeugen" ändern in:

"an Bord von Beförderungseinheiten".

Kapitel 8.2

8.2.2.3.2 In Absatz f) "und orangefarbene Kennzeichnung" ändern in:

"und Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln".

[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]

8.2.2.3.3 In Absatz d) "und orangefarbene Kennzeichnung" ändern in:

"und Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln".

[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]

ENTWURF

Kapitel 8.3

8.3.8 "gemäß Absatz 9.2.2.6.3" ändern in:

"gemäß Unterabschnitt 9.2.2.6".