Aenderungen
Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 27Fedlex · Ergebnisbericht
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
2.2.9.1.11 Die Fußnote 20) (bisherige Fußnummer 25)) zu Bem. 2 erhält folgenden Wortlaut:
"20 Siehe Teil C der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 106 vom 17. April 2001, Seiten 8 bis 14) und Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 268 vom 18. Oktober 2003, Seiten 1 bis 23), in denen die Zulassungsverfahren für die Europäische Union festgelegt sind."
Die bisherige Bem. 3 wird zu Bem. 4.
Eine neue Bem.3 mit folgendem Wortlaut einfügen:
"3. Genetisch veränderte lebende Tiere, die nach dem derzeitigen Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse keine pathogenen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben und die in Behältnissen befördert werden, die geeignet sind, sowohl ein Entweichen der Tiere als auch einen unzulässigen Zugriff sicher zu verhindern, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR. Die für den Luftverkehr vom Internationalen Luftverkehrsverband (IATA) festgelegten Bestimmungen "Live Animals Regulations, LAR" (Vorschriften für Lebendtiertransporte) können als Leitfaden für geeignete Behältnisse für die Beförderung lebender Tiere herangezogen werden."
2.2.9.1.14 In der Aufzählung vor der Bem. nach "elektrische Doppelschicht-Kondensatoren (mit einer Energiespeicherkapazität von mehr als 0,3 Wh)" eine neue Zeile mit folgendem Wortlaut einfügen:
"Fahrzeuge, Verbrennungsmotoren und Verbrennungsmaschinen".
In der Bem. die Eintragungen für die UN-Nummer 3166 und 3171 streichen.
2.2.9.3 Unter dem Klassifizierungscode "M2" "Geräte" ändern in:
"Gegenstände".
Unter dem Klassifizierungscode "M2" erhalten die Eintragungen für die UN-Nummern 3151 und 3152 folgenden Wortlaut:
"3151 POLYHALOGENIERTE BIPHENYLE, FLÜSSIG oder
3151 HALOGENIERTE MONOMETHYLDIPHENYLMETHANE, FLÜSSIG
oder
3151 POLYHALOGENIERTE TERPHENYLE, FLÜSSIG
ENTWURF3152 POLYHALOGENIERTE BIPHENYLE, FEST oder
3152 HALOGENIERTE MONOMETHYLDIPHENYLMETHANE, FEST oder 3152 POLYHALOGENIERTE TERPHENYLE, FEST".