Aenderungen

Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

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Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

In der Begriffsbestimmung von "Großflasche" "Nahtloses ortsbewegliches Druckgefäß" ändern in:

"Ortsbewegliches Druckgefäß einer nahtlosen Bauweise oder einer Bauweise aus Verbundwerkstoff".

Die Begriffsbestimmung von "Güterbeförderungseinheit" erhält folgenden Wortlaut, wobei die Bem. gestrichen wird:

"Güterbeförderungseinheit (CTU): Ein Fahrzeug, ein Wagen, ein Container, ein Tankcontainer, ein ortsbeweglicher Tank oder ein MEGC."

In der Begriffsbestimmung von "Handbuch Prüfungen und Kriterien" "Fünfte" ändern in:

"Sechste"

In der Begriffsbestimmung von "Handbuch Prüfungen und Kriterien" erhält der Wortlaut in Klammern am Ende folgenden Wortlaut:

"(ST/SG/AC.10/11/Rev.6)".

In der Begriffsbestimmung von "Höchster Betriebsdruck (Überdruck)" folgende Änderungen vornehmen:

– Der Einleitungssatz folgenden Wortlaut:

"Höchster Betriebsdruck (Überdruck): Größter der drei folgenden Werte, die im Scheitel des Tanks im Betriebszustand erreicht werden können:".

– [Die zweite und dritte Änderung in der französischen Fassung hat keine

Auswirkungen auf den deutschen Text.]

– Im Anschluss an die Begriffsbestimmung eine Bem. 1 mit folgendem

Wortlaut einfügen:

"Bem. 1. Der höchste Betriebsdruck ist für Tanks mit Schwerkraftentleerung gemäß Absatz 6.8.2.1.14 a) nicht anwendbar."

– Die bisherigen Bem. 1 und 2 werden zu Bem. 2 und 3.

In der Begriffsbestimmung von "Saug-Druck-Tank für Abfälle" "die Be- und Entladung" ändern in:

"das Einfüllen und Entleeren".

In der Begriffsbestimmung von "UN-Modellvorschriften" "achtzehnten" ändern in:

ENTWURF

"neunzehnten" und "(ST/SG/AC.10/1/Rev.18)" ändern in:

"(ST/SG/AC.10/1/Rev.19)".