Aenderungen
Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
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Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
In der Begriffsbestimmung von "Großflasche" "Nahtloses ortsbewegliches Druckgefäß" ändern in:
"Ortsbewegliches Druckgefäß einer nahtlosen Bauweise oder einer Bauweise aus Verbundwerkstoff".
Die Begriffsbestimmung von "Güterbeförderungseinheit" erhält folgenden Wortlaut, wobei die Bem. gestrichen wird:
"Güterbeförderungseinheit (CTU): Ein Fahrzeug, ein Wagen, ein Container, ein Tankcontainer, ein ortsbeweglicher Tank oder ein MEGC."
In der Begriffsbestimmung von "Handbuch Prüfungen und Kriterien" "Fünfte" ändern in:
"Sechste"
In der Begriffsbestimmung von "Handbuch Prüfungen und Kriterien" erhält der Wortlaut in Klammern am Ende folgenden Wortlaut:
"(ST/SG/AC.10/11/Rev.6)".
In der Begriffsbestimmung von "Höchster Betriebsdruck (Überdruck)" folgende Änderungen vornehmen:
– Der Einleitungssatz folgenden Wortlaut:
"Höchster Betriebsdruck (Überdruck): Größter der drei folgenden Werte, die im Scheitel des Tanks im Betriebszustand erreicht werden können:".
– [Die zweite und dritte Änderung in der französischen Fassung hat keine
Auswirkungen auf den deutschen Text.]
– Im Anschluss an die Begriffsbestimmung eine Bem. 1 mit folgendem
Wortlaut einfügen:
"Bem. 1. Der höchste Betriebsdruck ist für Tanks mit Schwerkraftentleerung gemäß Absatz 6.8.2.1.14 a) nicht anwendbar."
– Die bisherigen Bem. 1 und 2 werden zu Bem. 2 und 3.
In der Begriffsbestimmung von "Saug-Druck-Tank für Abfälle" "die Be- und Entladung" ändern in:
"das Einfüllen und Entleeren".
In der Begriffsbestimmung von "UN-Modellvorschriften" "achtzehnten" ändern in:
ENTWURF
"neunzehnten" und "(ST/SG/AC.10/1/Rev.18)" ändern in:
"(ST/SG/AC.10/1/Rev.19)".