Vorlage Abk
Vernehmlassung 2015/107: Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte; BG über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne · 9 Seiten
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Austausch länderbezogener Berichte. Multilaterale Vereinb.
solchen Feststellung konsultiert sie die andere zuständige Behörde. Als erhebliche Nichteinhaltung im Sinne dieses Absatzes gilt die Nichteinhaltung von Abschnitt 5 Absätze 1 und 2 sowie von Abschnitt 6 Absatz 1 oder der entsprechenden Bestimmungen des Amtshilfeübereinkommens sowie die nicht fristgerechte oder nicht angemessene Bereitstellung von Informationen nach dieser Vereinbarung durch die zuständige Behörde. Eine Aussetzung wird unmittelbar wirksam und bleibt bestehen, bis die andere zuständige Behörde in einer für beide zuständigen Behörden annehmbaren Weise nachweist, dass keine erhebliche Nichteinhaltung vorliegt oder dass sie geeignete Massnahmen ergriffen hat, um die erhebliche Nichteinhaltung zu beheben. Soweit das anwendbare Recht dies zulässt, kann jede zuständige Behörde, auf ihren Wunsch auch über das Sekretariat des Koordinierungsgremiums, andere zuständige Behörden, für die diese Vereinbarung wirksam ist, beteiligen, um eine annehmbare Lösung für die Angelegenheit zu finden.
6. Eine zuständige Behörde kann ihre Teilnahme an dieser Vereinbarung oder in Bezug auf eine andere zuständige Behörde gegenüber dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums schriftlich kündigen. Die Kündigung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von 12 Monaten nach der Kündigung folgt. Alle bis zu diesem Zeitpunkt nach dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen werden im Fall einer Kündigung weiterhin vertraulich behandelt und unterliegen den Bestimmungen des Amtshilfeübereinkommens.
Abschnitt 9: Sekretariat des Koordinierungsgremiums
Sofern die Vereinbarung nichts anderes vorsieht, benachrichtigt das Sekretariat des Koordinierungsgremiums sämtliche zuständigen Behörden über alle nach dieser Vereinbarung bei ihm eingegangenen Notifikationen und setzt sämtliche Unterzeichner der Vereinbarung in Kenntnis, wenn eine neue zuständige Behörde die Vereinbarung unterzeichnet.
Geschehen in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist.