Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 88 Seiten

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Die gesetzestechnische Qualität der Vorlage wird von verschiedenen Adressatinnen und Adressaten grundsätzlich als gut eingestuft. Andere Vernehmlassungsteilnehmende sehen diesbezüglich hingegen einen deutlichen Korrekturbedarf (z.B. VSEI, bauenschweiz, SMU) und weisen darauf hin, dass die Erlasse einer gründlichen juristischen Überarbeitung und Bereinigung bedürfen (z.B. M. Beyeler).

Bundesintern wurde zudem folgender, alternativer Ansatz diskutiert, welcher auch in den Vernehmlassungsunterlagen zur Diskussion gestellt wurde: Auf die Unterscheidung Staatsvertragsbereich und Nichtstaatsvertragsbereich wird verzichtet. Alle Beschaffungen sind grundsätzlich unterstellt. Sind Güter oder Dienstleistung nicht in den Anhängen aufgeführt bzw. erreichen die Beschaffungen die erforderlichen Schwellenwerte nicht, werden diese Verfahren in gewissen Bereichen „privilegiert“ (beispielsweise mit verkürzten Fristen, keine Publikation des individuellen Zuschlags; Rechtsschutz beschränkt sich auf ein einfaches und rasches Verfahren usw.). Der Ansatz bezieht sich lediglich auf die formellen Aspekte der Vorentwürfe (Konzeption / Struktur) und bringt keine materiellen Änderungen mit sich.

Ergebnis:

Wir erachten die vorgeschlagene20

wägenswert.

konzeptionelle Anpassung als er- Wir möchten an der Konzeption der20

Vorentwürfe festhalten.

4.7. Auswirkung auf den administrativen Aufwand der Anbietenden

Einen hohen Nutzen sehen die Anbietenden in der Harmonisierung der Beschaffungsordnungen des Bundes und der Kantone. Eine klare Mehrheit rechnet damit, dass durch die Revisionsvorlage der administrative Aufwand auf Seiten der Anbietenden nicht steigend, sondern gleichbleibend oder abnehmend sein wird. So rechnen etwa Vertreterinnen und Vertreter der Baubranche (z.B. SIA, Infra, bauenschweiz) mit praktisch keinen Auswirkungen, während beispielsweise economiesuisse einen deutlichen Anstieg des administrativen Aufwandes erwartet.

Um die geschätzten Auswirkungen auf den administrativen Aufwand auf Seiten der Anbietenden zu ermitteln, wurde den Vernehmlassungsadressaten im Fragebogen „Diskussionspunkte innerhalb der Bundesverwaltung“ die folgende Zusatzfrage gestellt:

Frage 4: Wie wird sich der Vorentwurf Ihrer Meinung nach auf den administrativen Aufwand der anbietenden Unternehmen / Organisationen auswirken (Dokumentations- / Arbeitsaufwand, finanzieller und personeller Aufwand)?

Ergebnis:

Abnahme Aufwand5

Neutral24

Geringer Anstieg6

Deutlicher Anstieg8

4.8. Regelungen betreffend Verfahrenssprachen

Im Zuge der Revision BöB/VöB sollen mehrere parlamentarische Vorstösse zum Thema „Amtssprachen im öffentlichen Beschaffungswesen“ umgesetzt werden. Gemäss Bundesratsbeschluss vom 30. April 2014 sollen in Ausschreibungsverfahren Eingaben der Verfahrensteilnehmenden in allen Amtssprachen zugelassen werden. Im Einladungsverfahren soll zudem nach Möglichkeit mindestens ein Angebot verlangt werden, das von einer Anbieterin aus einer anderen Sprachregion stammt.