Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 88 Seiten
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antwortungsvollen Beschaffung der öffentlichen Hand sein. Die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung sei in diesem Bereich bisher zu wenig wahrgenommen worden und werde auch im VE-BöB nicht ausreichend gewichtet - die Vorlagen werden diesbezüglich als stark verbesserungswürdig eingestuft. Zudem komme es in diesem Zusammenhang regelmässig zu Wettbewerbsverzerrungen, da Anbieterinnen, die sozial und ökologisch nachhaltig produzieren, heute tendenziell benachteiligt werden, weil die Umgehung grundlegender Arbeits- und Menschenrechte oft preislich günstigere Angebote ermögliche. Swiss Textiles merkt an, dass die Nachhaltigkeit zwar aufgeführt werde, sie im Gesetz jedoch nicht die erforderliche Entsprechung finden würde. Swisscleantech fordert präzisierende Ausführungen zu den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit in der Botschaft. Im Sinne einer künftig nachhaltigeren Beschaffungspraxis fordert die Post, dass den Auftraggeberinnen bei der Festsetzung von Nachhaltigkeits-Kriterien bei Ausschreibungen ein grösserer Spielraum zu gewähren sei. In den Revisionsentwürfen würden zielführende Regelungen in Bezug auf Standards, Zertifikate, Gleichwertigkeit und die damit zusammenhängenden Fragen der Diskriminierung fehlen. Das CCIG heisst die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte gut, gibt jedoch zu bedenken, dass sich dies nicht zum Nachteil der Schweizer Anbietenden auswirken dürfe. Die CVP fordert, dass der Bund und die Kantone insbesondere bei Leistungen im Ausland die Menschenrechtskonformität besonders beachten und diese stetig überprüfen sollen.
Die SFIG und der CHGEOL begrüssen die Nennung der Nachhaltigkeit grundsätzlich. Sie halten in ihrer Stellungnahme fest, dass dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gerade bei intellektuellen Dienstleistungen oft eine sehr kurzfristige Betrachtung zukomme. Dies habe zur Folge, dass das Produkt mittel- und langfristig nicht der gewünschten Qualität entspreche, die Preisspirale für Anbietende immer enger werde und auf längere Sicht Mehrkosten generiert würden. Die Folgen seien Qualitätseinbussen zu Lasten von Umwelt und Mensch sowie Preisdumping. Der SIA zeigt sich ähnlicher Auffassung und möchte die Formulierung und die Reihenfolge des Zweckartikels der IVöB 2001 übernehmen. Der Swico fordert eine grundlegende Angleichung an die Regelungen des GPA, welche sich jedoch auf die ökologischen und ökonomischen Dimensionen beschränken. Die darüber hinausgehenden, sozialen Aspekte seien in diesem Zusammenhang zu streichen.
economiesuisse bezeichnet den Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zwar als wichtig; er sei jedoch nicht als Zweckelement des BöB geeignet. Materiell gesehen müsse er in die Begriffe „wirtschaftlicher Einsatz“ und „Lebenszyklus-Bewertung“ einfliessen. Die SVP, die FDP, Swissmem und Entwicklung Schweiz sprechen sich gegen eine Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in dieser Bestimmung aus. Die Nachhaltigkeit sei grundsätzlich ein wichtiges Anliegen, entspreche als vergabefremdes Kriterium jedoch nicht der Zielsetzung und dem Grundgedanken des öffentlichen Beschaffungsrechts.
Buchstabe b
Die NGO-Koalition nachhaltige Beschaffung, die Gesamtkirchgemeinde Bern und die Grünen fordern im Sinne einer kohärenten und konsequenten Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes, dass die Kontrolle der geforderten Standards zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsvorgaben bereits im Zweckartikel des Gesetzes aufgeführt werden. Die Bestimmung soll entsprechend ergänzt werden: „b) die Transparenz des Beschaffungsverfahrens und die Transparenz der Beschaffungen inkl. Kontrolle der geforderten Spezifikationen und Nachweise.“ SP und SGB unterstützen dies und führen weiter aus, dass eines der Hauptprobleme in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die immer länger werdenden Subunternehmerketten seien, insbesondere in der Baubranche. Sowohl Auftraggeberinnen wie auch die Kontrollorgane würden die Übersicht über die Einhaltung von Arbeits- und Lohnbedingungen verlieren. Um Lohn- und Sozialdumping sowie unlauterem Wettbewerb entgegenzuwirken, seien die Subunternehmerketten zu limitieren.