Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 88 Seiten

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Die in diesem Zusammenhang eingegangenen Stellungnahmen zeigen kein klares Bild. Allerdings sind verschiedene Grundtendenzen erkennbar. Die Anbietenden, besonders im Baubereich, sind dafür, dass die Publikation der Ausschreibung und des Zuschlags in der Sprache des Standorts der Bauten erfolgt. Sie verlangen zudem, dass auch die Ausschreibungsunterlagen übersetzt werden. Die Auftraggebenden sind eher gegen eine Erweiterung der zulässigen Sprachen, da ein hoher Mehraufwand für die Übersetzungen befürchtet wird. Organisationen und Institutionen aus der Romandie sowie dem Tessin monieren hingegen, dass die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Revision zu wenig berücksichtigt werde. Der Kanton TI ist der Auffassung, dass durch die vorgesehenen Regelungen die Gleichbehandlung der Anbietenden, insbesondere der Unternehmungen aus dem italienischsprachigen Raum, nicht gewährleistet werde. Der Kanton OW befürchtet demgegenüber eine Erhöhung des Aufwandes und erachtet den Nutzen von mehrsprachigen Ausschreibungen in der Gesamtbetrachtung als beschränkt.

Die Auswertung des Umfragerasters ergibt, dass die vorgeschlagenen Regelungen mehrheitlich als ausreichend erachtet werden. Der grössere Teil der Adressatinnen und Adressaten befürchtet jedoch, dass aufgrund der neuen Regelung erhöhte Verwaltungskosten entstehen.

Frage 5: Wie beurteilen Sie die Regelungen zu den Verfahrenssprachen in den Artikeln 39 / 50 VE-BöB sowie entstehen?

16 / 21 VE-VöB? Wie bewerten Sie insbesondere das Verhältnis zwischen der Förderung der Mehrsprachigkeit und den höheren Kosten, die dem Staat durch die mehrsprachige Ausführung der öffentlichen Beschaffungen Gut7

Ausreichend25

Verbesserungswürdig6

Förderung Mehrsprachigkeit zu we-

5

nig berücksichtigt

Massnahmen führen zu überhöh-

12

ten Verwaltungskosten

4.9. Einsichtsrecht

Das nach Art. 18 VE-BöB vorgeschlagene Einsichtsrecht wird von denjenigen Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich dazu geäussert haben (22 Teilnehmende), abgelehnt. Dabei handelt es sich insbesondere um Wirtschaftsverbände sowie drei Beschaffungsrechtsspezialisten aus Lehre und Praxis, welche das vorgeschlagene Einsichtsrecht kritisieren. Argumentiert wird etwa damit, dass die vorgeschlagene Regelung einen ungerechtfertigten und schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeute.

4.10. Nachhaltigkeit

Die zentralere Darstellung der Nachhaltigkeitsaspekte in den revidierten Beschaffungserlassen stösst auf eine überaus breite Zustimmung. Zahlreiche Teilnehmende (z.B. NGO-Koalition nachhaltige Beschaffung, Grüne, SP, SGB, Swiss Textiles) beschreiben die Revisionsvorlage in dieser Hinsicht gleichwohl als verbesserungswürdig und fordern einen noch weitergehenden Miteinbezug dieser Anliegen. In dieser Hinsicht sollten zwingende Regelungen geschaffen werden und verschiedene Bestimmungen noch konsequenter auf die Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.

In einem kleineren Teil der Stellungnahmen (z.B. SVP, FDP, swissmem) wird hingegen moniert, dass mit der Nachhaltigkeit vergabefremde Kriterien in den öffentlichen Beschaffungsprozess miteinbezogen würden. Die Verankerung der Nachhaltigkeit im Zweckartikel (Art. 1 VE-BöB) wird von diesen Stellen abgelehnt.