Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 88 Seiten
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4.11. Weitere Rückmeldungen
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen explizit, dass die Revisionsentwürfe, i.S. der Flexibilisierung, verschiedene neue Elemente (z.B. elektronische Auktionen nach Art. 25 VE-BöB) vorsehen bzw. bereits bestehende Instrumente nun auf Gesetzesstufe klarer geregelt werden (z.B. Dialog Art. 28 VE-BöB).
Zahlreiche Wirtschafts- und Industrieverbände (z.B. SBV, BSA, SFIG, economiesuisse,
Infra, SIA, Swissmem, FMB, usic, FER, CCIG, VSEI / USIE, bauenschweiz, SMU) bemängeln jedoch, dass den komplexen Beschaffungen zu wenig Rechnung getragen werde und dem Preiskriterium allgemein eine zu hohe Gewichtung zukomme. Verschiedentlich wird vorgebracht, dass sich die Beschaffung von kreativen und schöpferischen Dienstleistungen (etwa Planerdienstleistungen von Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren) wesentlich von der Beschaffung standardisierter Leistungen unterscheiden würde. Hier sei es nicht zielführend, den Preis als das alles entscheidende Zuschlagskriterium aufzuführen. z.B. der SBV verlangt, die Beschaffung von baulichen Dienstleistungen grundlegend von den übrigen Dienstleistungen trennen.
Wenige Rückmeldungen gingen zu bedeutsamen Themenfeldern wie Konzessionen, Subventionen und Behördenbeschwerderecht der WEKO ein. Die dazu eingegangenen Antworten sind zudem heterogen und ergeben insgesamt kein repräsentatives Vernehmlassungsergebnis. Die in diesem Zusammenhang erhaltenen Stellungnahmen sind bei den entsprechenden, normierten Thematiken in Kapitel 5 aufgeführt.
5. Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen des VE-BöB
In diesem Kapitel werden die Eingaben zu den einzelnen Artikeln des BöB aufgeführt. Die Gliederung entspricht der Struktur der Vernehmlassungsvorlage.
5.1. Vorbemerkungen
Die allgemeinen Bemerkungen der Vernehmlassungsteilnehmenden zu den Revisionsentwürfen sind sehr ausführlich ausgefallen. Soweit diese Kommentare normierte Thematiken betreffen, werden sie bei den einschlägigen Artikeln zusammengefasst aufgeführt.
5.2. 1. Kapitel Zweck und Begriffe
5.2.1. Artikel 1 Zweck
Buchstabe a
Die Kantone FR und GE, die CVP sowie der sgv begrüssen die Formulierung des Zweckartikels.
Die NGO-Koalition nachhaltige Beschaffung, die Gesamtkirchgemeinde Bern, die Grünen, die SP, der SGB, die CVP, die Lungenliga, und M. Beyeler begrüssen die Verankerung der Nachhaltigkeit im Zweckartikel, fordern jedoch die Berücksichtigung und Nennung aller drei Dimensionen der Nachhaltigkeit. Folglich sollen neben den wirtschaftlichen auch die sozialen und ökologischen Aspekte in der Bestimmung von Art. 1 VE-BöB aufgeführt werden. Die Grünen führen in ihrer Stellungnahme beispielsweise aus, dass der Nachhaltigkeitsansatz gerade zum Zweck habe, wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte in Einklang zu bringen und verweist in diesem Zusammenhang auf die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundesrats. Gemäss BSCI müsse der Grundsatz der Nachhaltigkeit fester Bestandteil einer ver-