Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 88 Seiten

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menhang beispielsweise ISO-Normen eignen. Die FVE ist der Meinung, dass die „Ausbildung“ und die „berufliche Erfahrung“ als Kriterien aufzunehmen seien. E. Ramer empfiehlt den Ausdruck „insbesondere“ in Abs. 1 wegzulassen: Dieser impliziere, dass alle aufgezählten Kriterien berücksichtigt werden müssen, was nicht die Meinung sein könne.

Die Sunrise AG fordert, dass der Bund den Gesetzeszweck der Wettbewerbsförderung in Sektoren mit speziellen Wettbewerbsregulierungen beim Zuschlag zwingend berücksichtigt. Die Botschaft sei entsprechend anzupassen.

Die Grünen begrüssen die Aufnahme der Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium. Gemäss EU-Richtlinien müssten jedoch Präzisierungen erfolgen und die Bestimmung wie folgt angepasst werden: „1 Die Auftraggeberin prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlagkriterien. Sie kann muss neben dem Preis einer Leistung ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Sie kann auch Kriterien berücksichtigen wie Qualität, Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Betriebs- und Lebenszykluskosten inklusive externer Effekte der Umweltbelastung, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Kreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität,

Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik.“ Auch die Flughafen Zürich AG befürwortet, dass die Lebenszykluskosten explizit als Zuschlagskriterium genannt werden. Swissmem heisst die explizite Nennung der Betriebs- und Lebenszykluskosten ebenfalls gut. Es wird jedoch die Aufnahme einer zusätzlichen Bestimmung verlangt, welche unrichtige Angaben zwingend mit erheblichen Sanktionen bewehrt. Falsche Angaben müssen so sanktioniert werden, dass die Nachteile nicht eingehaltener Versprechungen voll kompensiert werden.

Etwa der SIA, der VSEI, die FDP, bauenschweiz, und die SMU mahnen im Allgemeinen, gegenüber vergabefremden Kriterien Zurückhaltung zu üben.

Absatz 1 Zuschlagskriterium Preis

Etliche Vernehmlassungsteilnehmende sind der Ansicht, dass dem Preiskriterium eine zu hohe Gewichtung zukomme (z.B. FMB, FER, FVE und CCIG). Von verschiedenen Stellen wird verlangt, diesbezüglich zwischen standardisierten Gütern und komplexen bzw. intellektuellen (Dienst-) Leistungen zu unterscheiden (sgv, Suissetec, Infra SFIG, Centre Patronal, Swisscleantech, SSIC-TI). Der BSA macht darauf aufmerksam, dass sich die Beschaffung von kreativen und schöpferischen Dienstleistungen (etwa jenen von Architekten und Ingenieuren) wesentlich von der Beschaffung standardisierter Leistungen unterscheide. Nicht der Preis, sondern qualitative Kriterien seien hier in den Vordergrund zu stellen - dies werde im VE ungenügend berücksichtigt. economiesuisse ist ebenfalls der Auffassung, dass der Preis in der Revisionsvorlage einseitig stark gewertet werde und nicht unabhängig von den anderen genannten Kriterien beurteilt werden könne. Der SIA, der SBV, die usic, Infra, der IGS, der VSEI, bauenschweiz, Handel Schweiz und die SMU machen geltend, dass die Gewichtung des Preises in der Regel in Abhängigkeit zur Komplexität des Beschaffungsgegenstandes festzulegen sei. Ausser in Fällen von einfachen, standardisierten Leistungen könne der Preis nicht das entscheidende Vergabekriterium sein. Der Kanton TI spricht sich grundlegend dafür aus, dass kein Kriterium als einziges massgeben sein dürfe. Die SFIG und der CHGEOL machen in diesem Zusammenhang geltend, dass neben dem Preis zwingend weitere, projektrelevante und qualitätssichernde Kriterien berücksichtigt werden müssen. Auch nach Auffassung des Schweizerischen Bauernverbands dürfe der Preis nicht das höchste Kriterium bei der Auswahl des Anbieters sein. Regionalökonomische Argumente und die langfristige Zusammenarbeit seien höher zu gewichten.

C. Schneider Heusi möchte in den Erläuterungen eine Klärung dazu, wie das Kriterium Preis und die Differenz von Angebotspreisen im Detail zu gewichten sei.