Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/113: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen · 12 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung der Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Jersey, Guernesey, der Insel Man, Island und Norwegen
1. Ausgangslage
1.1. Einleitung
Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 Verhandlungsmandate zur Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) verabschiedet. Die Mandate betreffen die Verhandlung der Einführung des AIA gestützt auf den Standard für den AIA der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (AIA-Standard) mit der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen Ländern, die mit der Schweiz enge wirtschaftliche und politische Beziehungen unterhalten.
Am 19. November 2014 hat der Bundesrat im Hinblick auf die Einführung des AIA-Standards die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) unterzeichnet. Die Vereinbarung bezweckt die einheitliche Anwendung des AIA-Standards und beruht auf Artikel 6 des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen). Beide völkerrechtlichen Instrumente sowie das für die Umsetzung des MCAA erforderliche flankierende Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) wurden am 18. Dezember 2015 von der Bundesversammlung verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 9. April 2016 unbenutzt abgelaufen, sodass die Schweiz über die für die Einführung des AIA mit den Partnerstaaten notwendigen rechtlichen Grundlagen verfügt, ohne jedoch die Partnerstaaten zu bestimmen. Damit der AIA mit einem Partnerstaat eingeführt werden kann, muss er bilateral aktiviert werden.
Am 15. Januar 2016 hat die Schweiz gemeinsame Erklärungen zur Einführung des AIA 2017 mit Jersey und Guernsey unterzeichnet. Am 18. Januar 2016 folgte eine gemeinsame Erklärung mit Island. Am 20. Januar 2016 folgten schliesslich gemeinsame Erklärungen mit der Insel Man und mit Norwegen. Ein erster Datenaustausch mit diesen Staaten und Territorien ist für 2018 vorgesehen.
Guernsey, Jersey, die Insel Man, Island und Norwegen entsprechen dem Profil der Staaten, mit denen der Bundesrat den AIA einführen will. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit der Schweiz, ihrer Regelung und Praxis zur Regularisierung der Vergangenheit, ihres hohen Vertraulichkeits- und Datensicherheitsniveaus und in Bezug auf Island und Norwegen ihres Interesses an der Aufnahme von Gesprächen über den Marktzutritt erfüllen diese Staaten und Territorien die Kriterien, die der Bundesrat in den Verhandlungsmandaten vom 8. Oktober 2014 festgelegt hat.
1.2. Inhalt der Vorlage
Die bilaterale Aktivierung des AIA mit einem Partnerstaat setzt voraus, dass die Staaten, mit denen die Schweiz den AIA einführen will, in eine Liste aufzunehmen sind, die beim Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA hinterlegt werden muss (Abschnitt 7 Abs. 1 Bst. f MCAA). Mit den Bundesbeschlüssen über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Norwegen und Island wird der Bundesrat ermächtigt, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums eine entsprechende Mitteilung zu machen. Es wird ihm ebenfalls die Kompetenz erteilt, das Datum festzulegen, ab