Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/113: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen · 12 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung der Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Jersey, Guernesey, der Insel Man, Island und Norwegen
sey, die Insel Man und Norwegen würden ausserdem über angemessene Regularisierungsmöglichkeiten verfügen oder in Aussicht stellen. Guernsey, Jersey und die Insel Man böten einen ausreichenden Marktzutritt.
4.2. Negative Anmerkungen
Abstimmung der Einführung des AIA mit dem Vorgehen der Konkurrenzfinanzplätze (Le-
vel Playing Field)
Nach Auffassung von SBVg und economiesuisse ist es von grösster Bedeutung für den Schweizer Bankenplatz, dass die Einführung des AIA in der Schweiz auf das Vorgehen der Konkurrenzfinanzplätze abgestimmt wird. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes sicherzustellen sei wichtig, dass der AIA auf internationaler Ebene möglichst flächendeckend und in allen Offshore-Destinationen umgesetzt werde. Gleichzeitig müsse vermieden werden, dass die Schweiz den AIA mit Staaten einführe, mit denen die Konkurrenzfinanzplätze keinen AIA vereinbart haben. Eine Koordination sei dringend empfohlen; unter Umständen könne sich auch eine spätere Inkraftsetzung einzelner Abkommen aufdrängen.
Auch für das CP ist eine Abstimmung in Bezug auf andere wichtige Finanzplätzen wie London, New York, Hongkong und Singapur erforderlich. Der AIA dürfe nur eingeführt werden, wenn sich die grossen Finanzplätze zur gleichen Praxis ohne Ausnahme für Trusts und Domizilgesellschaften verpflichteten. Die AIA-Genehmigungsprozesse seien zu sistieren, bis ausreichende Garantien für die Einhaltung des Level Playing Field vorlägen.
Die VAV empfiehlt dem Bundesrat mit der Inkraftsetzung der Abkommen zuzuwarten, bis die Partnerstaaten auch mit den anderen Finanzplätzen den AIA vereinbart haben. Mit der Einführung einer Klausel in den Bundesbeschlüssen könnte das Inkrafttreten vom Abschluss eines AIA auch mit den Konkurrenzfinanzplätzen abhängig gemacht werden.
Um die Abstimmung mit anderen Finanzplätzen sicherzustellen, schlägt die VSPB vor, die konkreten Verpflichtungen der anderen Finanzplätze zu prüfen und die Inkraftsetzung des AIA zu verschieben, wenn sich ein Alleingang der Schweiz abzeichne.
Vergangenheitsregularisierung
Die SBVg weist darauf hin, dass die Staaten und Territorien der Vorlage ihren Steuerpflichtigen in unterschiedlichem Masse Regularisierungsmöglichkeiten anböten. In Guernsey, der Insel Man und Norwegen sei die Möglichkeit einer freiwilligen Meldung und Nachdeklaration für unversteuerte Finanzvermögen ohne Bussen oder Strafsteuerfolgen vorgesehen. Jersey und Island sähen aber keine wie von der SBVg geforderte straffreie Regularisierungsmöglichkeit der Vergangenheit vor. Aus Sicht des Finanzplatzes sei es wünschenswert, wenn die Schweiz das Thema der Vergangenheitsbereinigung mit Jersey und Island nochmals aufnehmen könnte, um auf eine Lösung hinzuwirken. Ausserdem wäre eine Zusicherung des Vertragsstaates erwünscht, dass Banken und deren Mitarbeitende, die Bankkunden bei einer Regularisierung unterstützen, nicht kriminalisiert würden.
Aus Sicht der VAV bestehen in Guernsey, der Insel Man und Norwegen angemessene Regularisierungsmöglichkeiten. In Jersey und Island seien diese aber nicht vorhanden. Die Schweiz müsse in diesem Bereich Verbesserungen anstreben.