Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/113: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen · 12 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung der Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Jersey, Guernesey, der Insel Man, Island und Norwegen

Für die VSPB sind Regularisierungsmöglichkeiten nur ausreichend, wenn keine Freiheitsstrafen und Strafzahlungen vorgesehen sind, wie dies in der Schweiz der Fall ist. In Jersey würden die Regularisierungsmöglichkeiten vom Ermessen der Behörden abhängen. In Island seien Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder gemeinnützige Arbeit zwar nach Aussagen der Delegation selten, aber doch möglich. Weiter sei dafür zu sorgen, dass Banken und deren Mitarbeitende, die ihre Kunden bei der Regularisierung unterstützen, nicht kriminalisiert würden.

Das CP erachtet die im Verhandlungsmandat des Bundesrats festgelegten Kriterien bezüglich hinlänglicher Möglichkeiten zur Vergangenheitsregularisierung in den Staaten und Territorien der Vorlage teilweise als nicht erfüllt. Guernsey habe zwei Programme lediglich bis März 2015 bereitgestellt. Jersey verfüge derzeit nicht über ein spezifisches Regularisierungsprogramm für unversteuertes Vermögen. Die Insel Man habe Regularisierungsregeln bis 2018 eingeführt und wolle das Programm dann neu beurteilen. Island und Norwegen würden über kein spezifisches Programm zur Regularisierung unversteuerten Vermögens verfügen.

Der VSV weist darauf hin, dass Island im Gegensatz zu den anderen Staaten und Territorien der Vorlage bei einer Selbstanzeige zwingend eine Strafsteuer und auch Freiheitsstrafen vorsehe. Die Genehmigungsprozesse seien auszusetzen, bis Island ein Regularisierungsprogramm einführe.

Nach Ansicht der SVP stellen Island und Jersey keine adäquaten Regularisierungsmöglichkeiten bereit, da die Regelung der Vergangenheit nur unter Strafsteuern und strafrechtlichen Massnahmen möglich sei. Sollten in Island und Jersey bis zur Verabschiedung der Botschaft keine angemessenen Offenlegungsprogramme zur Verfügung stehen, könne die SVP der Aktivierung des AIA mit diesen Ländern nicht zustimmen. Dabei bezieht sich die SVP auf das Rechtsgutachten von Prof. Matteotti vom 13. August 2015 zur Verfassungskonformität des automatischen Informationsaustauschs1 (Gutachten Matteotti), wonach der AIA nur mit Staaten mit einer fairen Regularisierungsmöglichkeit verfassungskonform sei. Die im Gutachten Matteotti erläuterten verfassungsrechtlichen Grundsätze seien zwingend einzuhalten.

Datenschutz und Spezialitätsprinzip

Die Piratenpartei Schweiz vermisst in den Vernehmlassungsunterlagen Vorkehrungen in den jeweiligen Partnerstaaten, für eine formelle und zuverlässige Sicherstellung des Datenschutzes, wie ihn die Schweiz gewähre. Es gebe keinen kontinuierlichen Kontrollmechanismus, mit dem die Datenschutzverhältnisse regelmässig überprüft würden. Die Piratenpartei Schweiz fordert entsprechende Massnahmen.

Für die FDP lässt sich anhand der erläuternden Berichte nicht einschätzen, ob der Datenschutz und das Spezialitätsprinzip in den betreffenden Staaten und Territorien gewährleistet sind.

Nach Auffassung der SVP und des SGV ist die Datensicherheit nach Schweizer Standards mit der Vorlage nicht gewährleistet. Die SVP verlangt ein von unabhängiger Stelle verfasstes Gutachten über die Datenschutzbedingungen in den Partnerstaaten. Seien die Bedenken in dieser Hinsicht bis zur Behandlung der Abkommen in den Räten nicht ausgeräumt, könne die SVP

1 Abrufbar unter: https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/themen/internationale-steuerpolitik/automatischer-informationsaustausch.html