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Vernehmlassung 2015/117: Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) · 52 Seiten

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Energieverordnung 730.01

4 Konformitätserklärung

4.1 Zur Konformitätsbewertung wird das Verfahren nach Artikel 8 der Richtli-

nie 2009/125/EG71 angewendet. Das in Anhang IV der Richtlinie beschriebene System der internen Entwurfskontrolle oder das in Anhang V der Richtlinie beschriebene Managementsystem steht zur Auswahl.

4.2 Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:

a. Namen und Adresse des Herstellers oder seines in der Schweiz niedergelassenen Vertreters;

b. eine Beschreibung des Geräts;

c. eine Erklärung, dass das Gerät die Anforderungen nach Ziffer 2 erfüllt;

d. Namen und Adresse der Person, welche die Konformitätserklärung für den Hersteller oder seinen in der Schweiz niedergelassenen Vertreter unterzeichnet.

5 Technische Unterlagen

Die technischen Unterlagen müssen folgende Angaben enthalten:

a. alle Angaben, die für die eindeutige Identifizierung des Geräts erforderlich sind;

b. Angaben und gegebenenfalls Zeichnungen über die wichtigsten Merkmale des Modells, insbesondere über Aspekte, die für den Energieverbrauch des Modells von besonderer Bedeutung sind wie Abmessungen, Inhalte und Besonderheiten sowie Informationen gemäss Anhänge IV und V der Verordnung (EU) Nr. 1253/201472;

c. die Gebrauchsanleitung;

d. die Ergebnisse der Berechnungen und Messungen gemäss Anhängen III der Verordnung (EU) Nr. 813/201373.

e. die Prüfberichte der Hersteller oder die durch Dritte erstellten Prüfberichte.

6 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung

6.1 Die Angabe des Energieverbrauchs und die Kennzeichnung sind mit Aus-

nahme der EU-Hoheitszeichen gemäss den Anforderungen der Anhänge II–

71 Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10.

72 Siehe Fussnote zu Ziff. 1.1.

73 Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten, ABl. L 239 vom 6.9.2013, S. 136.