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Vernehmlassung 2015/117: Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) · 52 Seiten
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730.01 Energie im Allgemeinen
effizienz anhand des Energieträgers mit dem tiefsten Primärenergie-Benzinäquivalent.
9.2 Bei Personenwagen, die gemäss Typengenehmigung teilweise elektrisch
angetrieben werden und deren Batterien über das Stromnetz aufgeladen werden können, erfolgt die Berechnung des Benzinäquivalents sowie der Energieeffizienz anhand der Summe aus Strom- und Treibstoffverbrauch.