Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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2017–2019, zum andern die wichtigsten mehrjährigen Finanzbeschlüsse für die Periode 2017–2020. Dazu gehören die Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen für Bildung, Forschung und Innovation (BFI), der Zahlungsrahmen für die Armee, die Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft (2018–2021), die Rahmenkredite für die internationale Zusammenarbeit und der Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr (2018–2021). In der zweiten Jahreshälfte wird der Bundesrat sodann den Voranschlag 2017 mit IAFP 2018–2020 vorlegen.

Der Bundesrat wird dafür sorgen, dass der Bericht zum Legislaturfinanzplan 2017– 2017, die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019, die Botschaften zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen materiell aufeinander abgestimmt sind. Aus diesen Vorlagen ergeben sich die Eckwerte für den Voranschlag 2017 mit IAFP 2018–2020.

Aus rechtlicher Sicht bestehen zwei für die Behandlung der Finanzbeschlüsse und des Stabilisierungsprogramms relevante Unterschiede:

 Die Finanzbeschlüsse enthalten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite, stellen also Höchstwerte für die Ausgaben respektive Verpflichtungen in einer mehrjährigen Periode dar. Sie haben im Regelfall die Form von nicht referendumsfähigen einfachen Bundesbeschlüssen.

 Das Stabilisierungsprogramm steuert mit seinen Sparaufträgen die Voranschlagskredite, welche die Obergrenze für die jährlichen Ausgaben definieren. Es hat die Form eines referendumsfähigen Bundesgesetzes. Dieses geht den Finanzbeschlüssen vor.

Es obliegt den eidgenössischen Räten, für eine kohärente Beschlussfassung zu diesen Finanzvorlagen zu sorgen, wobei für die Festlegung der jährlichen Ausgaben letztlich die Beschlüsse zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 und, darauf abgestimmt, zu den Voranschlägen 2017 bis 2019 massgeblich sind. Das Parlament kann gestützt auf seine Budgethoheit gegebenenfalls in den Voranschlägen von seinen Beschlüssen zum Stabilisierungsprogramm abweichen.

1.4.3 Weitergehende Handlungsoptionen bei einer Verschlechterung der Haushaltssituation

Die Entlastungswirkung des Stabilisierungsprogramms 2017–2019 genügt aus heutiger Sicht nicht, um einen mit den Vorgaben der Schuldenbremse konformen Legislaturfinanzplan 2017–2019 verabschieden zu können.

Strukturelle Saldi unter Berücksichtigung des Stabilisierungsprogramms 2017– 2019

In Mrd. CHF 2017 20182019

Einnahmen 68,9 71,6 73,7 k-Faktor 1,003 1,000 1,000 Höchstausgaben gemäss Schuldenbremse 69,1 71,6 73,7

Ausgaben im LFP 2017–2019 69,4 72,3 74,7

Strukturelles Defizit -0,3 -0,7 -1,0