Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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2.7 Weitere Massnahmen im Transferbereich des EJPD

Die Massnahmen auf einen Blick

Im Subventionsbereich des EJPD führen zwei Massnahmen zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes zwischen 6,8 und 9,4 Millionen pro Jahr. Zum einen werden die Baubeiträge an die Einrichtungen für den Vollzug der Administrativhaft an die aktuelle kantonale Planung angepasst. Zum anderen können die Beiträge an das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) durch eine Anpassung des Leistungsbezugs reduziert werden.

In Mio. CHF 2016 2017 20182019

FP 2016–2018 vom 20.8.2014:

A4300.0156 Baubeiträge Administrativhaft 10,0 20,0 40,0

A2310.0509 Beiträge an das METAS 18,0 18,3 18,6

VA 2016 und prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:

A4300.0156 Baubeiträge Administrativhaft 5,0 19,7 39,7 40,1 A2310.0509 Beiträge an das METAS 17,5 17,8 18,0 18,3

Entlastung ggü. prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:

A4300.0156 Baubeiträge Administrativhaft 6,5 8,7 9,1 A2310.0509 Beiträge an das METAS 0,3 0,3 0,3

Total (Sparauftrag) 6,8 9,0 9,4

Rechtliche Voraussetzungen

Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019, Ziffer 2: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197419 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 6.

Beschreibung der Massnahmen

In Abstimmung mit der angestrebten Neustrukturierung des Asylbereichs beteiligt sich der Bund seit kurzem am Bau von Haftanstalten zum Vollzug der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft (zusammengefasst auch Administrativhaft genannt). Der Bedarf an neuen Haftplätzen wurde auf 500 Plätze geschätzt. Aktuell liegen fünf kantonale Projekte vor, die zusammen rund 500 Plätze bereitstellen. Die langjährigen Erfahrungen des Bundes im Bereich Baubeiträge an Strafvollzugs- und Erziehungseinrichtungen zeigen, dass auch bei diesen Haftplätzen mit Verzögerungen bei der Realisierung zu rechnen ist. Die aktuelle Planung der Kantone bestätigt dies. Der Bundesrat erachtet es daher als vertretbar, die Baubeiträge an die Einrichtungen für den Vollzug der Administrativhaft nach unten anzupassen, zumal trotz aktualisierter Planung im 2017 noch 13 Millionen sowie in den Jahren 2018 und 2019 je gut 30 Millionen zur Verfügung stehen. Der mit BB I vom 11.

19 SR 611.010