Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 38Fedlex · Erläuternder Bericht
Rechtliche Voraussetzungen
Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019, Ziffer 2: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197420 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 7.
Beschreibung der Massnahme
Bundesrat und Parlament definierten als planerische Eckwerte für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) einen Sollbestand von 100 000 und ein jährliches Budget von 5 Milliarden. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die WEA vom 3. September 2014 das Leistungsprofil festgelegt. Um die angestrebten Leistungen zu erbringen, sollen die Bereitschaft erhöht, die Verbände modern und vollständig ausgerüstet, die Ausbildung verbessert und die regionale Abstützung gefördert werden. Zudem beabsichtigt der Bundesrat, die Investitionen der Armee zu erhöhen und ab dem Jahr 2020 von einem jährlichen Budget von 5 Milliarden Franken rund 40 Prozent für Investitionen in die Rüstung und Immobilien zu verwenden.
Damit die WEA umgesetzt werden kann, muss die Armee, d. h. die Verteidigung und armasuisse Immobilien, verglichen mit den anderen Aufgabengebieten geringere Sparbeiträge leisten. Diese gehen von 130,9 Millionen im Jahr 2017 auf 30,9 Millionen im Jahr 2019 zurück. Die Armeeausgaben belaufen sich dadurch auf 4,5 Milliarden im Jahr 2017, auf 4,6 Milliarden im Jahr 2018 bzw. auf 4,7 Milliarden im Jahr 2019. Total sind auf den Krediten der Armee für die Jahre 2017–2020 rund 18,5 Milliarden eingestellt. Weitere Mittel, z. B. für Lohnmassnahmen, sind in den Budgets anderer Verwaltungseinheiten enthalten. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt an die Armee abgetreten. Deshalb wird der erste Zahlungsrahmen für die Armee für die Jahre 2017–2020 mindestens 18,8 Milliarden betragen. Vorbehalten bleiben mögliche Aufstockungen im Jahr 2020, über die der Bundesrat im Dezember 2015 beschliessen wird.
Die Armee verfügt über ein jährliches Personalbudget von etwa 1 350 Millionen (Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge). Damit werden gut 9 500 Vollzeitstellen finanziert. Um die Vorgaben im Personalbereich einzuhalten, kürzt die Armee die Personalkredite um 16,4 Millionen. Davon entfallen 16,0 Millionen auf die Verteidigung. Dies entspricht einer Reduktion von etwa 120 Vollzeitstellen (-1,3 %). Die restlichen 0,4 Millionen werden bei armasuisse Immobilien eingespart (3 Stellen). Diese Kürzungen im Personal sind einschneidend und führen dazu, dass der notwendige Personalumbau sowie Wissenstransfer im Hinblick auf die Einführung der WEA nur verzögert sichergestellt werden können. Der Bundesrat wird deswegen im Rahmen der nächsten Budgetprozesse prüfen, ob bei der Armee Verschiebungen zugunsten des Personals nötig sind.
Der jährliche Betriebsaufwand der Armee beträgt rund 1 500 Millionen (ohne Personal). Darin enthalten sind u. a. der Kredit Betrieb und Infrastruktur (250 Mio.), das Ersatzmaterial und Instandhaltungsbudget (500 Mio.) und der Truppenkredit (200 Mio.). Die Armee kürzt den Betriebsaufwand insbesondere im Jahr 2017 (-71,0 Mio.). Im Jahr 2018 betragen die Kürzungen noch 6,7 Millionen, 2019 entfal-