Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht

Dezember 2014 über den Voranschlag für das Jahr 2015 bewilligte Verpflichtungskredit von 120 Millionen bleibt dabei unverändert.

In Gebieten in denen das METAS, nicht selbst tätig ist, kann es nach Konsultation des Institutsrats für die Erfüllung seiner Aufgaben nach Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das Eidgenössische Institut für Metrologie (EIMG) designierte Institute beiziehen. Aktuell hat das METAS mit vier designierten Instituten für einzelne Messgrössen einen Vertrag abgeschlossen. Das Institut für Strahlenphysik (IRA) in Lausanne erhält für seine Leistungen für die Messgrösse «Aktivität von Radionukliden» jährlich rund 0,3 Millionen. Der Vertrag mit ihm läuft Ende 2015 aus. Die Leistungen sollen vom IRA künftig – wie von den anderen Instituten auch – ohne Beitrag erbracht werden. Falls das IRA die Leistungen nicht mehr übernehmen will, würde das METAS sie zu minimalen Kosten im Ausland beziehen. Gelingt dies dem METAS nicht, müsste es einen Sparbeitrag im Bereich seiner Grundleistungen erbringen. Der Bundesrat beurteilt die Kürzung der Beiträge an das METAS um 0,3 Millionen angesichts der wirtschaftlichen Situation des METAS und der alternativen Möglichkeiten zum Leistungsbezug für tragbar.

2.8 Armee

Die Massnahme auf einen Blick

Der Sparbeitrag der Armee betrifft zum einen die Immobilieninvestitionen (15- 58 Mio.) und zum anderen den Personal- (16 Mio.) und Betriebsaufwand (bis 71 Mio.). Auf Kürzungen beim Rüstungsaufwand wird verzichtet, so dass die minimal notwendige materielle Erneuerung der Armee sichergestellt werden kann. Der Zahlungsrahmen 2017–2020 wird damit mindestens 18,8 Milliarden betragen. Vorbehalten bleiben mögliche Aufstockungen im Jahr 2020, über die der Bundesrat im Dezember 2015 beschliessen wird. Er hält am Ziel fest, die Ausgaben der Armee mittelfristig auf jährlich 5 Milliarden zu erhöhen.

In Mio. CHF 2016 2017 20182019

FP 2016–2018 vom 20.8.2014:

Ausgabenplafond der Armee 4 710,2 4 767,1 4 817,5

VA 2016 und prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:

Ausgabenplafond der Armee 4 480,8 4 634,6 4 683,3 4 717,5

Entlastung ggü. prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:

Personalaufwand der Armee 16,4 16,4 16,4 Betriebsaufwand der Armee 71,0 6,7 - Immobilieninvestitionen 43,5 57,8 14,5

Total (Sparauftrag) 130,9 80,9 30,9