Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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In Mio. CHF 2016 2017 20182019

FP 2016–2018 vom 20.8.2014:

Kredite der BFI-Botschaft* 6 359,8 6 567,4 6 778,8

VA 2016 und prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:

Kredite der BFI-Botschaft* 6 186,9 6 358,2 6 556,2 6 759,2

Entlastung ggü. prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:

WBF (GS WBF, SBFI, KTI) 147,3 180,7 206,5 BBL/A4100.0125 ETH-Bauten 5,0 7,9 7,9

Total (Sparauftrag) 152,3 188,6 214,4

*inkl. Verwaltungsaufwand, der über Subventionen abgewickelt wird

Rechtliche Voraussetzungen

Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019, Ziffer 2: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197422 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 9.

Beschreibung der Massnahme

Im provisorischen Finanzplan vom 1. Juli 2015 wachsen die BFI-Kredite mit der angenommenen Teuerung. Die über die Teuerung hinausgehenden BFI-Mittel (reales Wachstum) sind heute auf einem dafür temporär geschaffenen Kredit eingestellt („provisorischer BFI-Zuwachs“), dies weil die definitive Zuteilung der Mittel auf die Förderbereiche erst mit der im Frühling 2016 vom Bundesrat zu verabschiedenden BFI-Botschaft 2017–2020 erfolgt. Die Kürzung wird fast vollumfänglich auf diesem Kredit vollzogen.

Obwohl der BFI-Bereich für den Bundesrat eine Priorität darstellt, werden sich auch in der kommenden Beitragsperiode nicht alle von den Subventionsempfängern geplanten Vorhaben umsetzen lassen. Der Bundesrat wird in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017–2020 darlegen, welche Prioritäten er im BFI-Bereich setzt und wo Massnahmen zeitlich verzögert werden müssen. Er wird auch aufzeigen, wie viel Mittel für die vier geplanten Schwerpunkte der nächsten BFI-Periode – höhere Berufsbildung, wissenschaftlicher Nachwuchs, Humanmedizin und Innovationsförderung – zur Verfügung gestellt werden können. Während der Ausarbeitung der BFI-Botschaft wurden die Stakeholder, so auch die Kantone (Erziehungsdirektorenkonferenz), konsultiert.

Auch nach der Kürzung verbleibt ein durchschnittliches jährliches Ausgabenwachstum von 2,2 Prozent. Abgesehen vom Jahr 2017 ist in der kommenden BFI-Periode im Vergleich zu anderen Aufgabengebieten wiederum ein beachtlicher realer Ausbau vorgesehen. Die Wachstumspause im Jahr 2017 ist insbesondere deshalb zu relativieren, weil in der BFI-Periode 2013–2016 ein ungeplanter realer Ausbau von insgesamt deutlich über 700 Millionen möglich war: Für die Planung der BFI-Botschaft wurde eine Teuerung von jährlich 1,5 Prozent unterstellt, tatsächlich dürfte aber keine bzw. eine negative Teuerung resultieren (durchschnittliche Teue-

22 SR 611.010