Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
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rung von -0,3%, Stand September 2015). Das reale Ausgabenniveau liegt deshalb im Jahr 2016 über 200 Millionen höher, als zu Beginn der Förderperiode geplant war.
In der Periode 2017–2020 rechnen die Experten des Bundes mit einer Teuerung von durchschnittlich 0,9 Prozent pro Jahr. Der geplante reale Ausbau beträgt im BFI-Bereich somit durchschnittlich 1,3 Prozent. Berücksichtigt man auch den tieferen Zuwachs bei den Lehrlings- und Studierendenzahlen, dürfte der geplante reale Ausbau etwa dem der Vorperiode entsprechen. Dies ermöglicht eine nachhaltige öffentliche Förderung der Forschung als notwendige Stütze für den schweizerischen Wirtschaftsstandort.
2.11 Landwirtschaft
Die Massnahmen auf einen Blick
Die Kürzungen im Bereich der Landwirtschaft erfolgen schwergewichtig bei den Direktzahlungen, die rund 80 Prozent des Landwirtschaftsbudgets ausmachen. Zudem werden die Neueinlagen in den Fonds de Roulement für die Investitionskredite, die Mittel für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen sowie die Beiträge für Qualitäts- und Absatzförderung reduziert. Insgesamt trägt das Aufgabengebiet Landwirtschaft mit rund 70-100 Millionen pro Jahr proportional in ähnlichem Umfang zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 bei wie die Bildung oder die Landesverteidigung. Die durchschnittliche jährliche Abnahme der Ausgaben um 1,2 Prozent ist geringer als der strukturell bedingte Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe um jährlich rund 2 Prozent. Folglich werden die Subventionen pro Betrieb im Durchschnitt nicht abnehmen, währenddem die Mittel im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen (aufgrund der zusätzlichen Leistungen) abnehmen.
in Mio. CHF 2016 2017 2018 FP 2016–2018 vom 20.8.2014: BLW/A2310.0490 Direktzahlungen Land- 2 725,2 2 728,6 2 728,6 wirtschaft BLW/A4200.0111 Investitionskredite 46,5 46,5 46,5 Landwirtschaft BLW/A4300.0107 Landwirtschaftliche 99,0 99,0 99,0 Strukturverbesserungen BLW/A2310.0145 Qualitäts- und Absatz- 67,5 70,0 70,0 förderung VA 2016 und prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015: BLW/A2310.0490 Direktzahlungen Land- 2 747,9 2 751,3 2 751,5 2 751,5 wirtschaft BLW/A4200.0111 Investitionskredite 11,5 13,5 13,5 13,5 Landwirtschaft BLW/A4300.0107 Landwirtschaftliche 99,0 99,0 99,0 99,0 Strukturverbesserungen BLW/A2310.0145 Qualitäts- und Absatz- 67,5 70,0 70,0 70,0 förderung Entlastung ggü. prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015: