Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
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grund der fehlenden Bereitschaft der Kantone und Beitragsempfänger, die Senkung der Beitragssätze hinzunehmen, haben Parlament und Bundesrat die Mittel auf dem Nachtragsweg um 17 Millionen aufgestockt und in den Folgejahren (ab 2016) um jährlich 20 Millionen erhöht. Bei einer im Juli 2015 durchgeführten Umfrage haben die Beitragsempfänger signalisiert, geringfügige Kürzungen im Umfang von maximal 5 Prozent mitzutragen. Der Bundesrat erachtet es deshalb als vertretbar, die Beiträge an Jugend und Sport um 1,5 Millionen nach unten anzupassen (Beiträge an Kurse und Lager: 1,05 Mio.; Forschung und Evaluation Kinder- und Jugendsport: 0,45 Mio.).
Der Bund verfügt über ein nationales Sportanlagenkonzept (NASAK). Gestützt darauf kann er Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung leisten. Die Erfahrungen zeigen, dass die vom Bund mitfinanzierten Bauvorhaben immer wieder Realisierungsverzögerungen erfahren. Daher erachtet es der Bundesrat als zumutbar, die Beiträge gegenüber dem Finanzplan 2017–2019 um jährlich 2 Millionen zu kürzen und die Realisierung der laufenden Projekte im Rahmen von NASAK 4 entsprechend zu erstrecken.
Durch die Einstellung der Subventionszahlungen an die sportwissenschaftliche Forschung sollen 0,5 Millionen eingespart werden. Seit 2005 unterstützt das Bundesamt für Sport den Aufbau der sportwissenschaftlichen Forschung durch die Gewährung von Beiträgen an ausgewählte Forschungsprojekte. Eine 2014 durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass die Sportwissenschaft in der Schweiz sich zu einer leistungsstarken Forschungsrichtung entwickelt hat, an den Universitäten etabliert ist und die Zahl der Promotionsstellen ein mit anderen Fächern vergleichbares Niveau erreicht. Damit ist ein wichtiges Ziel der Ressortforschung im Bereich Sport erreicht.
Im Rahmen des Zivilschutzes leistet der Bund u. a. jährliche Pauschalbeiträge zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Schutzanlagen. Durch eine Regionalisierung der Anlagen ist es möglich, deren Anzahl zu reduzieren und die Unterhaltskosten bei den Kantonen zu senken. Die Pauschalbeiträge des Bundes lassen sich dadurch um jährlich 0,7 Millionen reduzieren. Mit dieser Massnahme werden somit Bund und Kantone finanziell entlastet.
Bund und Kantone finanzieren die Amtliche Vermessung gemeinsam mit dem Ziel, die Schweiz flächendeckend zu vermessen. Sparprogramme auf kantonaler Ebene führen dazu, dass einzelne Kantone ihre Leistungen nicht im vorgesehenen Umfang erbringen können, so dass der Bundesbeitrag teilweise nicht geleistet werden muss. Um Kreditreste zu vermeiden, sollen die eingestellten Mittel um jährlich 0,5 Millionen reduziert werden.
2.10 Bildung, Forschung und Innovation
Die Mittel, die mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017–2020 (BFI-Botschaft 2017–2020) beantragt werden, erfahren in den Jahren 2017–2019 gegenüber dem provisorischen Finanzplan eine Kürzung von 555,3 Millionen (2017–2020: 770,0 Mio.). Damit verbleibt ein durchschnittliches jährliches Ausgabenwachstum von 2,2 Prozent.