Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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BLW/A2310.0490 Direktzahlungen Land- 61,9 59,8 68,7 wirtschaf

BLW/A4200.0111 Investitionskredite 7,2 11,3 11,7 Landwirtschaft

BLW/A4300.0107 Landwirtschaftliche 3,0 11,0 11,0 Strukturverbesserungen

BLW/A2310.0145 Qualitäts- und Absatz- - 5,0 5,0 förderung

Total (Sparauftrag) 72,1 87,1 96,3

Rechtliche Voraussetzungen

Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019, Ziffer 3: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197423 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 10.

Beschreibung der Massnahmen

Gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 29. April 199824 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG) werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche in Form von drei Zahlungsrahmen (“Direktzahlungen“, “Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen“ sowie “Produktion und Absatz“) durch einfachen Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Die beantragten Kürzungen, die alle drei Zahlungsrahmen betreffen, sind in der Vernehmlassungsvorlage zu einem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 bereits berücksichtigt und erfordern keine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes, jedoch sind einige Verordnungsänderungen notwendig.

Direktzahlungen

Mit dem Instrument der Direktzahlungen werden gemeinwirtschaftliche Leistungen der Landwirtschaft gezielt gefördert. Die Ausgaben für die Direktzahlungen sollen in den ersten beiden Jahren um je rund 60 Millionen und 2019 um rund 69 Millionen gekürzt werden. Um ein gewisses Gleichgewicht zwischen Produktion und Biodiversität zu erhalten, sollen die Versorgungssicherheitsbeiträge um 30 Millionen reduziert und auf den geplanten Anstieg der Ausgaben für die Biodiversität und die Landschaftsqualität verzichtet werden. Die Übergangsbeiträge erfahren im Jahr 2017 eine Kürzung, werden aber dafür im Jahr 2018 und 2019 erhöht.

In Mio. CHF 2016 2017 20182019

Entlastung ggü. prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015

Versorgungssicherheitsbeiträge 30,0 30,0 30,0 Kulturlandschaftsbeiträge

Biodiversitätsbeiträge 20,0 20,0 20,0 Landschaftsqualitätsbeiträge 20,0 30,0 Produktionssystembeiträge

Ressourceneffizienzbeiträge

23 SR 611.010

24 SR 910.1