Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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Übergangsbeiträge 11,9 -10,2 -11,3

Total 61,9 59,8 68,7

Die Versorgungssicherheitsbeiträge (2014: 1 097 Mio.) sind flächenbezogene Beiträge und werden mit wenigen Ausnahmen für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche ausgerichtet. Sie bestehen aus drei Beitragstypen: Basisbeiträge für alle Flächen (824 Mio.), nach Zonen abgestufte Produktionserschwernisbeiträge (160 Mio.) und zusätzliche Beiträge für offene Ackerflächen und Dauerkulturen (112 Mio.). Konkret soll der Basisbeitrag der Versorgungssicherheit um 40 Fr./ha auf 860 Fr./ha gesenkt werden. Für Biodiversitätsflächen (Dauergrünfläche) soll er um 20 Fr./ha auf 430 Fr./ha reduziert werden. Die Reduktion um jährlich gut 30 Millionen entspricht rund 3 Prozent der gesamten Versorgungssicherheitsbeiträge und betrifft grundsätzlich alle direktzahlungsberechtigten Betriebe in der Schweiz.

Die Biodiversitätsbeiträge (2014: 367 Mio.) bestehen ebenfalls aus drei Beitragstypen: Qualitätsbeiträge für Biodiversitätsförderflächen (BFF) der Qualitätsstufe I (182 Mio.), Qualitätsbeiträge für BFF der Qualitätsstufe II (105 Mio.) und Vernetzungsbeiträge (80 Mio.). Die Beiträge sind bezogen auf die Quantität und Qualität der Biodiversitätsförderflächen beziehungsweise auf deren Vernetzung. Gemäss der Zielsetzung der Agrarpolitik 2014–2017 wurde die angestrebte BFF der Qualitätsstufe I im Talgebiet bereits 2014 erreicht, weshalb grundsätzlich nur die Beiträge für diese Qualitätsstufe gesenkt werden sollen. Die Reduktion um 20 Millionen entspricht rund 5,5 Prozent der gesamten Biodiversitätsbeiträge.

Landschaftsqualitätsbeiträge dienen dem Erhalt, der Förderung und der Weiterentwicklung von vielfältigen Kulturlandschaften und werden projektbezogen an Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen ausgerichtet. Die ursprünglich nur bis 2017 vorgesehene Plafonierung der Bundesmittel pro Kanton soll unbefristet auf dem heutigen Niveau (max. 120 Fr./ha landwirtschaftliche Nutzfläche und 80 Fr. pro Normalstoss des Normalbesatzes) fortgeführt werden. Vom Verzicht auf eine Erhöhung der Mittel für die Landschaftsqualität werden die meisten Betriebe in der Schweiz betroffen sein, weil die regionalen Projekte fast flächendeckend umgesetzt werden.

Mit den Übergangsbeiträgen wird der Übergang vom alten ins neue Direktzahlungssystem der Agrarpolitik 2014–2017 finanziell abgefedert. Der Gesamtbetrag, der für die Übergangsbeiträge aller Landwirtschaftsbetriebe verwendet werden kann, entspricht dem noch verfügbaren Kredit Direktzahlungen Landwirtschaft nach der Auszahlung der leistungsbezogenen Direktzahlungen. Im Jahr 2017 wird der Beitrag gegenüber dem provisorischen Finanzplan 2017–2019 um 11,9 Millionen gekürzt. Dieser Rückgang wird aber in den Jahren 2018 und 2019 mit 10,2 resp. 11,3 Millionen überkompensiert. Mit dieser intertemporalen Umverteilung wird der Rückgang, der sich schneller als erwartet vollzieht, etwas gemildert. Ein Bedeutungsverlust ist aber systembedingt und gewollt, da der Gesamtbetrag infolge der steigenden Teilnahme der Landwirte an leistungsbezogenen Programmen jährlich sinkt.

Investitionskredite Landwirtschaft und landwirtschaftliche Strukturverbesserungen

Im Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen werden die Zahlungskredite Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen sowie Investitionskredite Landwirtschaft angepasst:

Die Investitionskredite speisen einen Fonds de Roulement, der Ende 2014 2,51 Milliarden betrug. Mit diesem Fonds werden zinslose Darlehen für gemein-