Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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schaftliche Massnahmen (Bauten und Anlagen zur Erhöhung der Wertschöpfung) sowie für einzelbetriebliche Massnahmen als Starthilfe, für Bauten und Anlagen zur Senkung der Produktionskosten und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum, zur Umsetzung tierschützerischer Ziele sowie zur Reduktion der Emissionen gewährt. Mit der beantragten Kürzung werden die jährlichen Neueinlagen in den Fonds auf knapp 2 Millionen reduziert. Die Rückzahlungen ermöglichen den Kantonen aber auch ohne Neueinlage die Gewährung von neuen Darlehen in der Höhe von jährlich rund 275 Millionen. Damit auch bei steigender Nachfrage Wartelisten bei der Gesuchsbehandlung und Liquiditätsengpässe bei der Auszahlung möglichst vermieden werden können, sollen die maximalen Fristen für die Rückzahlung der Investitionskredite verkürzt werden. Die Verkürzung der Rückzahlungsfristen erfordert von den Projekten eine höhere Rentabilität und verstärkt damit den Druck, möglichst kostengünstige, wirtschaftliche Investitionsvorhaben umzusetzen. Gleichzeitig wird dadurch die Entschuldung der Betriebe gefördert und die Mittelverfügbarkeit im Fonds de Roulement verbessert.

Mit den Beiträgen für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen werden von der Landwirtschaft benötigte Basisinfrastrukturen (Erschliessungen mit Güterwegen, Wasser, Elektrizität, Seilbahnen usw.) unterstützt. Diese Massnahmen haben zum Ziel, die Produktionskosten zu senken und die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse zu verbessern. Die jährlichen Beiträge sollen im Jahr 2017 um 3 Millionen und in den Folgejahren um je 11 Millionen gekürzt werden. Damit werden die Bundesmittel wieder auf das Niveau der Periode 2008–2013 zu liegen kommen. Da es sich um eine Verbundaufgabe handelt, können sich die Kantone im gleichen Umfang entlasten.

Aufgrund der beantragten Kürzungen im Bereich der IK und der SV gehen die öffentlichen Mittel, die Bund und Kantone für Investitionen in landwirtschaftliche Infrastruktur zur Verfügung stellen, um insgesamt 30-40 Millionen pro Jahr zurück.

Qualitäts- und Absatzförderung

Schliesslich werden im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz die Mittel für die Qualitäts- und Absatzförderung ab 2018 um 5 Millionen reduziert.

Mit Hilfe dieser Mittel werden Kommunikationsmassnahmen zur Förderung des Absatzes von Schweizerischen Landwirtschaftsprodukten, Exportinitiativen sowie die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit unterstützt, wobei der Bundesbeitrag höchstens 50 Prozent beträgt. Empfänger der Fördermittel sind Organisationen und Trägerschaften der Ernährungswirtschaft. Durch das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 werden die Mittel um rund 7 Prozent reduziert. Ob die Massnahme durch eine gleichmässige Reduktion der Finanzhilfen bei gleichbleibendem Finanzierungsanteil des Bundes oder eine Senkung des Kofinanzierungsanteils umgesetzt wird, soll aufgrund der Ergebnisse der derzeit laufenden externen Evaluation der landwirtschaftlichen Absatzförderung entschieden werden.