Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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2.13 Strassen und Einlage in den Infrastrukturfonds

Die Massnahmen auf einen Blick

Die Ausgaben des Bundesamtes für Strassen werden gegenüber dem provisorischen Finanzplan 2017–2019 mit verschiedenen Teilmassnahmen um 67,5, 4,5 und 6,9 Millionen reduziert: Der grösste Sparbeitrag wird mit einer einmaligen Verschiebung der Einlage in den Infrastrukturfonds von 65,2 Millionen im Jahr 2017 erzielt. Zudem werden die Beiträge des Bundes an die kantonalen Hauptstrassen infolge der zurückgehenden Einnahmen aus den zweckgebundenen Mineralölsteuern und der seit längerem geringen Teuerung auf dem Stand von 2016 plafoniert. Daraus resultieren Sparbeiträge von 2,3 und 4,5 Millionen in den Jahren 2017 und 2018. 2019 steigt der Betrag auf 6,9 Millionen. Darin enthalten sind auch Kürzungen beim Langsamverkehr und bei den historischen Verkehrswegen im Umfang von 53 000 Franken.

In Mio. CHF 2016 2017 20182019

FP 2016–2018 vom 20.8.2014:

Langsamverkehr, Fuss- und Wander- 5,1 5,1 5,1

wege; Historische Verkehrswege

Beiträge an Hauptstrassen 226,0 228,3 230,6

Jährliche Einlage Infrastrukturfonds 1 111,3 1 198,1 1 210,1

VA 2016 und prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:

Langsamverkehr, Fuss- und Wander- 4,9 4,9 5,0 5,1 wege; Historische Verkehrswege

Beiträge an Hauptstrassen 220,6 222,9 225,2 227,5

Jährliche Einlage Infrastrukturfonds 977,9 864,7 00

Entlastung ggü. prov. FP 2017– 2019 vom 1.7.2015:

Langsamverkehr, Fuss- und Wander- 0,05 wege; Historische Verkehrswege

Beiträge an Hauptstrassen 2,3 4,5 6,8

Jährliche Einlage Infrastrukturfonds 65,2 00

(Einlagenverschiebung)

Total (Sparauftrag) 67,5 4,5 6,9

Rechtliche Voraussetzungen

Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019, Ziffer 2: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197429 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 12.

Beschreibung der Massnahmen

Verschiebung der Einlage in den Infrastrukturfonds 2017

29 SR 611.010