Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
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im Umfang von rund 25 Millionen beantragt. Eine Kürzung in diesem Rahmen soll nun auch ab 2017 fortgeführt werden und den Bundeshaushalt jährlich um rund 17,7–24,0 Millionen entlasten.
Die Planung und Durchführung von Gewässer-Revitalisierungsmassnahmen wird vom Bund gestützt auf die Artikel 62b und 62c des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 199132 , und auf Artikel 10 des Bundesgesetz vom 21. Juni 199133 über die Fischerei mitfinanziert, dies als Folge der Annahme der parlamentarischen Initiative «Schutz und Nutzung der Gewässer» durch die eidgenössischen Räte. Die Nachfrage nach Abgeltungen seitens der Kantone war in den vergangen Jahren niedrig, daher verlief der Aufbau des Revitalisierungsprogramms langsamer als geplant. Für die Jahre 2017–19 wird eine Kürzung von jährlich rund 2 Millionen umgesetzt. Auch mit dieser Kürzung wird das vom Parlament im Rahmen der Einführung anvisierte jährliche Subventionsvolumen von 40 Millionen pro Jahr erreicht.
Die Kürzungen reduzieren die Abgeltungen an die Kantone, welche im Rahmen von Programmvereinbarungen oder auf der Basis von Einzelprojekten festgelegt werden. Die Höhe der Subventionssätze für Bundesbeiträge an Einzelprojekte (i.d.R. zwischen 35 und 45 %, bei Schwerfinanzierbarkeit im Hochwasserschutz bis 65 %, im Bereich der Revitalisierung bis zu 80 %) werden durch die Kürzungen nicht tangiert. Hingegen kann aufgrund des Sparauftrags eine etwas niedrigere Anzahl von Projekten unterstützt werden. Die Massnahme hat auch Auswirkungen auf die Höhe der künftigen Verpflichtungskredite des Bundes in diesen zwei Bereichen. Der Bundesrat hat gestützt auf Artikel 18 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 200534 sämtliche Verpflichtungskredite im Bereich Umwelt, die dem Parlament mit dem Voranschlag 2016 beantragt werden, vorsorglich um 5 Prozent gesperrt. Die Kreditsperre von 5 Prozent für den Verpflichtungskredit Revitalisierung reicht aus, um die angestrebte Kürzung in der Revitalisierung umzusetzen, ohne dass die offenen Verpflichtungen deutlich ansteigen. Im Verpflichtungskredit Hochwasserschutz, wo die Mittel stärker gekürzt werden, wird der Bundesrat die Kreditsperre auf 10 Prozent erhöhen.
Die Kantone werden durch die Leistungskürzungen des Bundes ebenfalls entlastet, indem sie Projekte mit tiefer Dringlichkeit zurückstellen. Die Gefahr einer Vernachlässigung von Schutzbauten mit damit verbundenen potentiellen Schäden durch Extremereignisse kann gering gehalten werden, da durch Priorisierung dringliche Vorhaben weiterhin zeitgerecht umgesetzt werden können.
2.15 Weitere Massnahmen im Transferbereich des UVEK
Die Massnahme auf einen Blick
Verschiedene Subventionen des UVEK (BAZL, BFE, BAKOM) werden gegenüber dem provisorischen Finanzplan 2017–2019 um bis zu 7,1 Millionen reduziert. Die Subventionierung der Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt wird reduziert (BAZL; -3,5 Mio. p.a.). Im Energiebereich werden für Pilot- und Demonstrationsanlagen weniger Mittel zur Verfügung gestellt (BFE; -2,0 Mio. p.a.). Die Beiträge an das
32 SR 814.20
33 SR 923.0
34 SR 611.0