Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
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Der Infrastrukturfonds verfügt gemäss dem provisorischen Finanzplan 2017–2019 per Ende 2017 über eine Liquidität von 1,06 Milliarden. Dabei sind die vom Bundesrat für die Jahre 2016 und 2017 beschlossenen Einlagenverschiebungen von 100 bzw. 300 Millionen bereits berücksichtigt (vgl. Ziff. 1.5.5). Die einmalige, zusätzliche Einlagenverschiebung im 2017 von 65,2 Millionen ist deshalb verkraftbar und hat auf der Ausgabenseite des Infrastrukturfonds keine Konsequenzen. Die Beiträge des Bundes in den Bereichen Nationalstrassen (Netzfertigstellung und Engpassbeseitigung) und Agglomerationsverkehr können zeitlich wie geplant und in vollem Umfang erbracht werden.
Der Bundesrat wird auch bei dieser Einlagenverschiebung sicherstellen, dass die 2017 nicht erfolgten Einlagen in den Infrastrukturfonds vollumfänglich dem NAF gutgeschrieben werden.
Plafonierung der Hauptstrassenbeiträge ab 2016
Der Bund leistet Globalbeiträge an die Hauptstrassen der Kantone. Diese bemessen sich nach der Strassenlänge, der Verkehrsstärke sowie der Topographie und gehen an alle Kantone (2016: 173,5 Mio.). Zudem werden aus dem Infrastrukturfonds Pauschalbeiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen ausgerichtet (2016: 47,1 Mio.). Beitragsberechtigt sind diejenigen Kantone, die gemäss den Vorgaben im Zusammenhang mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu den vorab anteilsberechtigten Kantonen gehören und nicht zugleich über eine Agglomeration von mehr als 100 000 Einwohnern verfügen. Aktuell erfüllen 13 Kantone diese Bedingungen. Mit der Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) soll diese Aufgabe ab 2018 in das Budget des ASTRA verschoben werden.
Beide Arten der Hauptstrassenbeiträge werden aus den zweckgebundenen Erträgen der Mineralölsteuern (50 Prozent der Grundsteuer und 100 Prozent des Zuschlags) und der Nationalstrassenabgabe finanziert. Bislang wurden sie jährlich mit der für die Finanzplanung des Bundes geltenden Teuerung fortgeschrieben, was auch im provisorischen Finanzplan 2017–2019 noch so vorgesehen ist. Diese Art der Fortschreibung führt zu einem zunehmenden Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben, sind doch die Erträge aus der Mineralölsteuer bereits in den letzten Jahren leicht zurückgegangen. Angesichts der immer schärferen Verbrauchsvorschriften für die neuen Personenwagen dürfte sich dieser Trend auch in Zukunft fortsetzen und gegebenenfalls sogar verstärken.
Der Bundesrat erachtet es deshalb als vertretbar, die Hauptstrassenbeiträge des Bundes auf dem Stand 2016 zu plafonieren. Da nach heutiger Einschätzung auch in den nächsten Jahren von einer bescheidenen Teuerung auszugehen ist, dürfte eine allfällige Zusatzbelastung für die Kantone gering ausfallen. Die Kantone haben es zudem in der Hand, durch Priorisierungen und Rationalisierungen die Entwicklung der Hauptstrassenkosten zu beeinflussen.
Kürzungen weiterer schwach gebundener Ausgaben 2019
Ergänzend werden auch die Beiträge des Bundes im Langsamverkehr und bei den historischen Verkehrswegen 2019 um insgesamt rund 53 000 Franken oder um rund 1 Prozent gekürzt. Diese Kürzungen werden durch interne Priorisierungen so aufgefangen, dass die Aufgabenerfüllung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.