Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 51Fedlex · Erläuternder Bericht

2.14 Umwelt

Die Massnahmen auf einen Blick

Verschiedene Projekte der Kantone für Hochwasserschutzmassnahmen und Revitalisierungen sind in der Vergangenheit langsamer vorangeschritten als geplant. Die Beiträge des Bundes an diese Projekte können daher in den Jahren 2017–19 reduziert werden. Die Abgeltungen an die Kantone im Kredit Hochwasserschutz werden dadurch jährlich um rund 18–24 Millionen, diejenigen im Kredit Revitalisierung um jährlich rund 2 Millionen reduziert.

In Mio. CHF 2016 2017 20182019

FP 2016–2018 vom 20.8.2014:

BAFU/A4300.0135 Hochwasserschutz 172,8 174,5 176,2

BAFU/A4300.0147 Revitalisierung 42,7 43,2 43,6

VA 2016 und prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:

BAFU/A4300.0135 Hochwasserschutz 142,1 165,3 170,1 171,1 BAFU/A4300.0147 Revitalisierung 30,0 41,7 41,8 42,2

Entlastung ggü. prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:

BAFU/A4300.0135 Hochwasserschutz 20,0 24,0 17,8 BAFU/A4300.0147 Revitalisierung 1,7 1,8 2,2

Total (Sparauftrag) 21,7 25,8 20,0

Rechtliche Voraussetzungen

Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019, Ziffer 2: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197430 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 13.

Beschreibung der Massnahme

Gestützt auf das Bundesgesetz vom 21. Juni 199131 über den Wasserbau leistet der Bund Abgeltungen an die Erstellung und Wiederinstandstellung von Schutzbauten und –anlagen gegen die Gefahr des Wassers. Ebenso unterstützt er die Erstellung von Gefahrengrundlagen, Gefahrenkarten sowie die Errichtung von Messstellen und Frühwarndiensten. Für diese Aufgaben sind Ausgaben von jährlich rund 170 Millionen eingeplant. Die Mittel werden auf der Basis von Programmvereinbarungen oder im Rahmen von Zusicherungen für Einzelprojekte an die Kantone ausgerichtet.

Projektverzögerungen in verschiedenen Kantonen aufgrund revidierter Planvorgaben oder durch Baubewilligungsverfahren haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass die verfügbaren Mittel im Hochwasserschutz nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Zudem setzen die Kantone aufgrund ihrer aktuellen Haushaltslage weniger Mittel ein als in den Vorjahren. Im Voranschlag 2016 hat der Bundesrat bereits Kürzungen

30 SR 611.010

31 SR 721.100